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Aufrechnung als Mieter - Regelung im Mietvertrag zur Ankündigung

Steht im Mietvertrag, dass Mieter die Aufrechnung einer bestehenden Forderung einen Monat zuvor gegenüber dem Vermieter ankündigen müssen, dann ist diese Klausel meistens wirksam.

Mieter hat Forderungen gegen den Vermieter - Aufrechnung gegen die laufende Miete

Zu einer Aufrechnung kann es kommen, wenn Sie als Mieter oder Mieterin Zahlungsansprüche gegen Ihren Vermieter haben. Grundsätzlich können Mieter dann diese Beträge von der Miete abziehen, verrechnen, aufrechnen.

Es ist möglich, gegenüber der laufenden Miete mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Die bestehende Forderung wird dann von der fälligen laufenden Miete abgezogen. Handelt es sich um eine hohe Forderung, dann kann sich die Aufrechnung auf mehrere Monate hinziehen. In diesen Fällen sollten Mieter dem Vermieter mitteilen, wie die Aufrechnung durchgeführt wird.

Z.B. beträgt die Forderung 900 Euro, die laufende Miete hat eine Höhe von 600 Euro - es könnte dann jeweils ein Abzug von 300 Euro monatlich für 3 Monate vorgenommen werden - denkbar ist natürlich auch: ... im Monat Mai zahlen wir keine Miete, im Juni 300 Euro, ab Juli wieder die laufende Miete. Weitere Einzelheiten:
Als Mieter gegenüber dem Vermieter aufrechnen

Als Mieter eine Forderung mit der Miete verrechnen - besteht die Forderung tatsächlich?

Grundsätzlich sollte eine Aufrechnung nur nach fachkundiger Beratung durchgeführt werden, es sei denn es bestehen keine Zweifel an der bestehenden Forderung. Wird eine Verrechnung durchgeführt, obwohl die Forderung zweifelhaft ist und wird dies dann später gerichtlich bestätigt, dann bestehen Mietschulden bzw. sind entstanden. Mietschulden, die nur etwas mehr als einer Monatsmiete entsprechen, können den Vermieter zur Kündigung der Wohnung berechtigen.
Zahlungsverzug bei Miete - Mietschulden - Kündigung der Wohnung 

Regelung zur Aufrechnung von Forderungen im Wohnungsmietvertrag 

Nach dem Gesetz könnten Sie als Mieter einfach Ihre Gegenforderung von der Miete abziehen, weniger bezahlen.

  • Im Mietvertrag kann aber eine Klausel stehen, dass der Mieter eine Aufrechnung einen Monat vorher ankündigen muss.

Meist sind das Formularklauseln, also vom Vermieter verwendete Vertragstexte, bei denen die Gerichte besonders prüfen müssen, ob sie wirksam oder ungültig sind.

Urteil: Formularklausel - Ankündigung der Aufrechnung als Regelung im Mietvertrag wirksam

Der Bundesgerichtshof hat durch Urteil vom 4.5.2011, Az. VIII ZR 191/10 entschieden, dass eine solche Klausel im Mietvertrag keine unangemessene Benachteiligung für den Mieter sei.
Die Möglichkeit der Verrechnung verschiebe sich dadurch nur um einen Monat.
Diese Vertragsklausel sei wirksam.
​​​​​​​Wann und wie muss der Mieter eine Aufrechnung ankündigen?


Redaktion


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