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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
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Zustimmung des Vermieters für Austausch von Hauptmieter der WG
Möchte eine Wohngemeinschaft Mitbewohner, Mitglieder auswechseln, so stellt sich die Frage, ob der Vermieter dem Wechsel, dem Austausch von Mitgliedern zustimmen muss, insbesondere auch, wenn des sich bei dem Bewohner um einen Hauptmieter handelt.
Wechsel von WG-Mitgliedern - im Mietvertrag ist nichts zum Mitgliederwechsel vereinbart
Findet sich im Mietvertrag keine Vereinbarung zum möglichen Wechsel, Austausch von WG-Mitgliedern, dann gibt es unterschiedliche Auffassungen der Gerichte dazu, ob Mieter trotzdem ein Recht haben, auch gegen den Wunsch des Vermieters Mitglieder der Wohngemeinschaft oder sogar einen Hauptmieter auszutauschen.
Wohngemeinschaft - Anspruch auf Auswechslung von WG-Mitgliedern?
BGH: Kein Anspruch auf Zustimmung zur Auswechslung von WG-Mitglied.
- Hier kommt es immer auf die Einzelheiten des Falles an, vor allem was vertraglich vereinbart ist. Auch die spätere Handhabung, wie sich der Vermieter bisher im Fall eines Mitglieder-Wechsels verhalten hat, kann eine Rolle spielen.
Aufnahme neuer Hauptmieter in Wohngemeinschaft - keine vertragliche Vereinbarung
Eine Kammer des Landgerichts Berlin hatte einen Fall zu entscheiden, in dem eine Wohnung ursprünglich an sieben Hauptmieter vermietet worden war. Vier der Hauptmieter wohnten nicht mehr in der Wohnung und hatten ihre Zimmer untervermietet.
Die verbliebenen Hauptmieter wollten nun, dass sie als ausgezogene Hauptmieter aus dem Mietvertrag ausscheiden sollten, an ihrer Stelle die vier Untermieter Hauptmieter werden sollten.
Urteil - kein Anspruch auf Auswechslung der Hauptmieter in einer Wohngemeinschaft
Das LG Berlin entschied mit Urteil vom 18.8.2021 (Az. 64 S 261/20 ), der Vermieter sei nicht verpflichtet, dem Austausch der Hauptmieter zuzustimmen. Aus Gründen der Vertragsfreiheit müsse der Vermieter nicht einverstanden sein, denn der Vermieter bliebe dadurch endgültig an den Mietvertrag als „WG-Mietvertrag“ gebunden.
- Der Bundesgerichtshof hat diese Entscheidung bestätigt, siehe hier.
Vereinbarung mit Vermieter über Hauptmieterwechsel in einer Wohngemeinschaft
Am besten ist es, wenn man gleich bei Abschluss des Mietvertrags mit dem Vermieter vereinbaren kann, dass später einzelne Mitglieder wechseln können, dass also X auszieht und dafür ein neuer Hauptmieter in den Vertrag neben den übrigen eintreten kann, wenn nichts gegen den neuen Hauptmieter spricht.
Statt Auswechslung der Hauptmieter in der Wohngemeinschaft - Untervermietung ist möglich
Die übrig gebliebenen Hauptmieter könnten nur, so das Landgericht, an ein neues WG-Mitglied untervermieten.
Diese Möglichkeit hat dann der als letzter verbleibende ursprüngliche Hauptmieter natürlich nicht mehr. Um so wichtiger ist es, einen solchen Fall möglichst gleich bei Vertragsschluss mit zu regeln.
Mehrere Mieter wollen eine Wohngemeinschaft werden
Es gibt mehrere Gestaltungsmöglichkeiten für Vermieter und Mieter, wenn die Gründung einer WG beabsichtigt ist.
Gründung einer Wohngemeinschaft - Möglichkeiten der Vertragsgestaltung.
Wird eine Wohngemeinschaft gegründet und werden deshalb mehrere WG-Mitglieder Hauptmieter der Wohnung, so finden Sie hier weitere Informationen:
Wohngemeinschaft - Mehrere Mieter schließen Mietvertrag.
Redaktion
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