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Baufreiheit - müssen Mieter für Handwerker Zimmer räumen?

Will der Vermieter Instandsetzungsarbeiten, oder eine Mängelbeseitigung in der Wohnung des Mieters erledigen, dann müssen Mieter nicht für die sogenannte "Baufreiheit" zu sorgen, Zimmer oder einen Teil eines Zimmers für die Ausführung der Arbeiten zu räumen, nach Beendigung der Arbeiten wieder einzuräumen. 

Der Vermieter muss selbst dafür sorgen, dass Handwerker Platz zum Arbeiten haben

Die Baufreiheit für Handwerker hat der Vermieter auf seine Kosten selbst zu schaffen.  

  • Nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 24.06.2014 (Az. 63 S 373/13) ist dies auch dann der Fall, wenn der Mieter verpflichtet ist, Modernisierungsarbeiten zu dulden. 

Kostenerstattung für Aufwendungen - wegen Arbeiten, Reparaturen entstehen Mietern Kosten 

Nach dem Gesetz:

Mieter können sich für Aufwand und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Instandsetzungsarbeiten, Reparaturen des Vermieters ihnen entstehen, sich die Kosten in angemessenem Umfang ersetzen lassen, Aufwendungsersatz verlangen, z.B. für Maßnahmen des Mieters zur Schaffung der Baufreiheit,

  • für das Hin- und Herräumen von Sachen,
  • für eine Zwischenlagerung
  • Reinigungskosten nach den Arbeiten, etc.
Hinweis


§ 555a BGB - ... (3) Aufwendungen, die der Mieter infolge einer Erhaltungsmaßnahme machen muss, hat der Vermieter in angemessenem Umfang zu ersetzen. ...)

Schaffung der Baufreiheit wegen Bau- oder Instandsetzungsarbeiten in der Mietwohnung

Für größere Instandsetzungen, Modernisierungsmaßnahmen sollten die Einzelheiten für die Schaffung der Baufreiheit und für die Arbeiten selbst rechtzeitig vor Aufnahme mit dem Vermieter geklärt werden.

Als Mieter den Keller der Mietwohnung wegen Bauarbeiten ausräumen, frei machen

Vorstehendes gilt auch, wenn z.B. Leitungen, Rohre im Haus neu verlegt werden, dafür ein Keller ausgeräumt werden muss.

Mietminderung wegen umfangreichen Bauarbeiten in der Wohnung des Mieters

Ist durch die vom Vermieter in Auftrag gegebenen Arbeiten die Nutzung der Wohnung erheblich eingeschränkt, dann kann eine Mietminderung möglich sein.

Zu empfehlen ist, dass bereits vor Beginn der Arbeiten hierzu eine schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter geschlossen wird.

Weitere Einzelheiten zum Thema Baufreiheit und Vereinbarung mit dem Vermieter schließen, finden Sie im Beitrag: 




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