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Betriebskostenabrechnung - Kostenpositionen nicht einzeln aufgeführt

Ist das Zusammenfassen von Betriebskosten in der Betriebskostenabrechnung möglich oder müssen Betriebskosten einzeln aufgeführt sein??

Grundsteuer und Straßenreinigung als eine Kostenposition in der Betriebskostenabrechnung

Ein Mieter hielt die vom Vermieter erstellte Betriebskostenabrechnung in Teilen für formell unwirksam, da der Vermieter die Kostenpositionen

Grundsteuer und Straßenreinigung

als eine Kostenposition in der Abrechnung zusammengefasst hatte:
Betriebskostenabrechnung - Straßenreinigung, Grundsteuer eine Position 

Nachvollziehbarkeit der Betriebskostenabrechnung gemäß Betriebskostenverordnung

Die Nachvollziehbarkeit der Abrechnung ist grundsätzlich gewährleistet, wenn die Betriebskosten nach den einzelnen Ziffern des Betriebskostenkatalogs (§ 2 Betriebskostenverordnung) aufgeschlüsselt sind

  • - eine weitere Aufschlüsselung nach einzelnen Positionen innerhalb einer Ziffer muss nicht erfolgen. 

Aufschlüsselung der Betriebskosten in der Betriebskostenabrechnung ist erforderlich

Der Bundesgerichtshof (Beschluss v. 24.1.2017, VIII ZR 285/15) stellte fest, dass die Abrechnung bezüglich der zusammengefassten Kosten der Grundsteuer und Straßenreinigung in einer Position formell nicht ordnungsgemäß ist. 

  • Abgerechnete Betriebskosten müssen aus einer Abrechnung klar zu ersehen und zu überprüfen sein, damit bei einer Belegeinsicht ein Mieter die einzelnen Rechnungen den Kostenpositionen in der Abrechnung zuordnen und überprüfen kann.

Abrechnung Betriebskosten - Zusammenfassen verschiedener Kostenpositionen unzulässig

Eine Ausnahme sieht der Bundesgerichtshof nur bei sachlich eng zusammenhängenden Kosten, bei Frischwasser und Schmutzwasser, wenn eine Berechnung der Abwasserkosten an den Frischwasserverbrauch geknüpft ist.

Hinweis


Es ist nicht die Aufgabe des Mieters, durch Prüfen der Abrechnungsbelege zu ermitteln, ob eine Betriebskostenabrechnung nachvollziehbar ist, auch wenn sich aus einer Belegprüfung ergeben kann, wie sich eine zusammengefasste Position zusammensetzt.


Redaktion


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