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Ratgeber Untervermietung
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Straßenreinigung, Grundsteuer als Betriebskosten zusammengefasst
Werden in der Betriebskostenabrechnung der Wohnung nicht zusammenhängende Positionen wie Straßenreinigungsgebühren und Grundsteuer zusammengefasst, z.B. als öffentliche Abgaben, dann ist die Abrechnung formell unwirksam.
Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühren dürfen nicht vermischt werden
Nach den Betriebskostenverordnungen gehören die Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühren zu unterschiedlichen Kostenkapiteln (Nr. 1 bzw. Nr. 8).
- Deshalb müssen sie in der Betriebskostenabrechnung getrennt ausgewiesen werden. Sie dürfen nicht in einer Darstellung, in der Betriebskostenabrechnung - wie z.B. unter "öffentliche Abgaben" - zusammengefasst sein:
Betriebskosten in Abrechnung zusammenfassen - meist unzulässig
Betriebskostenabrechnung - Grundsteuer, Straßenreinigung sind als Kosten zusammengefasst
Ein solcher Fehler, der Ausweis von nicht zusammengehörenden Betriebskosten, als eine Position, macht aber nach Ansicht vieler Gerichte die Betriebskostenabrechnung nicht insgesamt unwirksam,
- sondern nur bezüglich der Kostenpositionen, die betroffen sind.
Straßenreinigung, Grundsteuer in der Betriebskostenabrechnung als eine Position
Der Vermieter ist dann aufzufordern, eine formal ordnungsgemäße Abrechnung zu erstellen, zusammengefasste Kosten nach Einzelpositionen aufzuschlüsseln:
Formelle Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung
Mieter könnten dann den Betrag, die Gesamtbeträge, die z.B. als eine Position, als "öffentliche Abgaben" in der Abrechnung enthalten sind, herausgerechnet und diese könnten von einer zu zahlenden Nachzahlung abgezogen werden.
Formeller Fehler der Betriebskostenabrechnung - Zahlung der Betriebskosten unter Vorbehalt
Da es sich um einen formellen Fehler handelt, der durch eine Neuerstellung der Abrechnung behoben werden kann, ist zu überlegen, ob die Nachzahlung insgesamt geleistet wird, aber die Zahlung unter den Vorbehalt der Rückforderung gestellt wird.
"Ich stelle die Zahlung Ihrer Forderung aus ... vom .... unter den Vorbehalt der Rückforderung, weil ich folgende Einwände habe ... / weil ich Ihre Forderung prüfen möchte."
Die Abrechnung kann dann in Ruhe geprüft werden - eventuell sind auch noch andere Fehler enthalten.
Betriebskostenabrechnung - bezahlte Betriebskosten zurückbekommen
Redaktion
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