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Ratgeber Untervermietung
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Nachbar wird mit Drohne beobachtet - Gericht spricht Verbot aus
Teuer wurde es für einen Nachbarn, der eine Drohne aufsteigen und über das benachbarte Grundstück fliegen ließ - die Nachbarin lag auf der Sonnenliege und wurde mittels einer Drohne beobachtet - dies führte zu einem gerichtlichen Verbot für die Belästigung des Nachbarn.
Drohne mit Kamera verletzt Privatsphäre, das allgemeine Persönlichkeitsrecht
Auf Grund der Belästigung schaltete die Frau ihren Anwalt ein und ließ den von ihr identifizierten Nachbarn wegen des Überflugs schriftlich abmahnen.
- Gefordert wurde die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung der entstandenen Anwaltskosten.
Nachdem der Hobbyflieger nicht bereit war auf die Forderungen einzugehen, diese ablehnte, wurde Klage vor dem Amtsgericht Potsdam eingereicht.
Gericht verbietet das Fliegen lassen einer Drohne über das Grundstück des Nachbarn
Das Amtsgericht Potsdam (Az. 37 C 454/13) verurteilte am 16.4.2015 den Hobbyflieger, das zu unterlassen, die Drohne nicht zum Überflug des Nachbargrundstücks einzusetzen.
- Für den Fall der Wiederholung wurde ein Zwangsgeld von bis zu 250.000 € angedroht.
Drohne fliegen lassen, Belästigung von Personen - Eingriff in geschützte Privatsphäre
- Das Gericht begründet das Urteil mit der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Klägerin:
Der Eingriff des Beklagten in die geschützte Privatsphäre der Klägerin sei nicht gerechtfertigt.
Belästigung mit einer Drohne - Ausstattung der Drohne mit Kamera ist nicht entscheidend
Für das Gericht war ausschlaggebend, dass sich belästigt fühlende Personen nicht wissen können, ob eine Drohne mit einer Kamera ausgestattet ist oder nicht, ob sie beobachtet werden.
Der Beklagte hatte die Kosten des Verfahrens zu tragen und musste auch der Klägerseite die außergerichtlichen Anwaltskosten für die außergerichtliche anwaltliche Vertretung erstatten.
Redaktion
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