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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
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Durchsetzung einer Mieterhöhung - Vermieter hat Klagefrist versäumt
Hat der Vermieter die Klagefrist für eine Mieterhöhung versäumt, dann kann er dieses Versäumnis nicht durch eine neue Mieterhöhung im Prozess reparieren.
Anspruch des Vermieters auf Zustimmung zur Mieterhöhung - Klage wegen keiner Zustimmung
Der Vermieter kann ein Zustimmungsverlangen für eine Mieterhöhung senden, wenn die bisherige Miete unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.
- Ob für solch ein Mieterhöhungsverlangen eine Zustimmung erteilt werden muss, sollten die Mieter sorgfältig prüfen, dafür haben sie eine Prüfungsfrist von zwei Monaten.
Wird von den Mieter die verlange Zustimmung nicht erteilt, kann der Vermieter eine Zustimmungsklage erheben.
Zustimmungsklage wegen Mieterhöhung der Wohnung - es besteht eine Klagefrist für Vermieter
Wird eine Zustimmungsklage erhoben, dann prüft das Gericht, ob die verlangte Mieterhöhung berechtigt ist.
- Die Zustimmungsfrist kann der Vermieter nur innerhalb von einer im Gesetz genannten Klagefrist von weiteren drei Monaten erheben, § 558 Abs. 3 BGB
Wird innerhalb dieser Frist die Klage nicht beim Gericht eingereicht, dann ist dieses Mieterhöhungsverlangen vom Tisch.
Es kann einige Zeit dauern, bis das Gericht eine eingegangene Klage bearbeitet und der Mieterseite zustellt.
Vermieter hat Klagefrist versäumt - neue Mieterhöhung im Prozess durch Vermieter
Ein Vermieter hatte seine Klage zu spät eingereicht, die Klagefrist versäumt, hatte dann aber im Prozess durch einen Schriftsatz ein neues Mieterhöhungsverlangen gestellt. Er meinte, das Gericht müsse nun in diesem Prozess über seine neue Mieterhöhung entscheiden.
Urteil Amtsgericht und Landgericht - Verpasste Klagefrist kann nicht geheilt werden
Das Amtsgericht Mitte hatte die Klage abgewiesen mit der Begründung, die gesetzliche Klagefrist sei versäumt, durch ein neues Mieterhöhungsverlangen lasse sich das nicht reparieren.
Dieser Ansicht ist auch das Landgericht: Mit Beschluss vom 28.12.2020 (Az. 67 S 330/20 ) wies es den Vermieter darauf hin, dass seine Berufung gegen das Amtsgerichtsurteil unbegründet sei.
Der Vermieter könne, wenn er vorgerichtlich ein fehlerhaftes Mieterhöhungsverlangen geschickt und dann rechtzeitig die Klage erhoben hat, bestimmte Fehler später im Prozess durch entsprechenden Vortrag ausgleichen -
- aber wenn die Klagefrist versäumt, die Klage verspätet eingereicht wurde, könne dieser Fehler nicht durch ein neues Mieterhöhungsverlangen geheit werden.
Redaktion
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