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Eigenbedarf - die Pflege von Angehörigen als Grund für Kündigung

Eine Kündigung des Mietvertrags wegen Eigenbedarfs kann berechtigt sein, wenn der Vermieter für die Pflege oder Betreuung von Angehörigen im gleichen Haus eine Wohnung beziehen will, deswegen eine Eigenbedarskündigung ausspricht.

Kündigung des Mietvertrags wegen Eigenbedarf

Der Vermieter kann den Mietvertrag eines Wohnungsmieters nur kündigen, wenn einer der im Gesetz genannten Gründe vorliegt. Das Gesetz nennt als zulässigen Grund für eine ordentliche Kündigung des Wohnungsmietvertrags, dass der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt, § 573 BGB.
​​​​​​​Eigenbedarfskündigung - wie soll man sich als Mieter verhalten?

Grund für Eigenbedarf - Angehörige soll Pflege, Besorgungen für die Eigentümer übernehmen

Ein über 80-jähriges Ehepaar hatte zwei Wohnungen im gleichen Haus. In einer Wohnung lebten sie selbst, eine Wohnung war vermietet.

Das Eigentum an der vermieteten Wohnung wurde an eine Großnichte gegen Zahlung einer Leibrente übertragen und die Großnichte sicherte ihren Verwandten zu, diese bei Besorgungen und im Haushalt zu unterstützen.

Die Großnichte kündigte dann den Mietern ihrer Wohnung wegen Eigenbedarfs, weil sie die Wohnung für die Pflege und Betreuung ihrer Angehörigen benötigen würde, sie dafür in dasselbe Haus ziehen wolle.

Eigenbedarf - Übertragung einer Wohnung - Familienangehörige soll Angehörige pflegen

Die Mieter der an die Großnichte verkauften Wohnung waren 70 Jahre alt. Die Großnichte kündigte deren Mietvertrag mit der Begründung, für ihre derzeit bewohnte 50 qm große Zwei-Zimmerwohnung, die etwa 2,7 km entfernt sei, müsse sie 1.300 Euro Miete zahlen. Großonkel und Großtante seien altersbedingt auf ihre Unterstützung angewiesen.

Voraussetzung und Grund für die Übertragung des Eigentums an der Wohnung sei ihre Zusage gewesen, dass sie den Verwandten bei Angelegenheiten des täglichen Bedarfs helfe: bei Einkäufen, Besorgungen sowie bei Arztbesuchen. Da sie im Home-Office arbeite, sei dies dann auch jederzeit möglich.

Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung aus sozialen Gründen

Aus Krankheitsgründen wurde Widerspruch gegen die Kündigung eingelegt, gemäß § 574 BGB.

Bei der Ehefrau des Mieters lag Bluthochdruck als Erkrankung vor und ein Attest wurde vorgelegt, es bestehe die Gefahr von Herzinfarkt und Schlaganfall.
Kündigung der Mietwohnung - Widerspruch aus sozialen Gründen

Eigenbedarfskündigung einer Wohnung für die Pflege von Angehörigen ist berechtigt - Urteil

  • Das Amtsgericht München entschied durch Urteil vom 9.06.2021 (Az. 453 C 3432/21 ), in diesem Fall habe der Eigenbedarfswunsch der Vermieter Vorrang. Auf den konkreten aktuellen Gesundheitszustand der Alteigentümer kommt es hierbei gar nicht an.

Allerdings seien die von der Kündigung betroffenen Mieter wegen ihrer gesundheitlichen Einschränkungen und des ebenfalls fortgeschrittenen Alters bei gleichzeitig beengten finanziellen Verhältnissen auf dem Mietmarkt im Großraum München zweifellos unterprivilegiert.

Das Gericht gewährte daher eine Räumungsfrist von sechs Monaten.

Quelle: Pressemitteilung AG München 


Redaktion


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