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Kündigung der Mietwohnung - Widerspruch aus sozialen Gründen
Hat der Vermieter eine ordentliche Kündigung geschickt, auch bei einer Eigenbedarfskündigung, dann können Mieter dieser Kündigung aus sozialen Gründen widersprechen, Widerspruch einlegen.
Grundlage ist der § 574 BGB.
- Bei einer ordentlichen Kündigung, die den Mietvertrag zum Ende der gesetzlichen Kündigungsfrist beenden soll, muss zunächst geprüft werden, ob die Kündigung formell in Ordnung ist.
- Es sollte geprüft werden, ob die Kündigung berechtigt ist, also einer der gesetzlichen Kündigungsgründe in der Kündigung angegeben ist und auch tatsächlich vorliegt.
Liegt der Kündigung keine Originalvollmacht bei, dann sollte umgehend die Vollmachtsrüge erhoben werden.
Widerspruch gegen Kündigung der Mietwohnung aus sozialen Gründen ist möglich
Unabhängig davon kann oft das Ende des Mietvertrages mindestens hinausgeschoben werden durch einen Widerspruch aus sozialen Gründen, unter Berufung auf die sogenannte Sozialklausel.
Dafür muss die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen des Haushalts eine besondere Härte bedeuten, § 574 BGB.
Widerspruchsfrist des Mieters - ordentliche Kündigung, Widerspruch wegen Eigenbedarf
- Hat der Vermieter rechtzeitig auf die Möglichkeit des Widerspruchs hingewiesen, dann muss der Widerspruch spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist beim Vermieter vorliegen.
- Hat der Vermieter es versäumt, rechtzeitig auf das Widerspruchsrecht hinzuweisen, dann sind Sie an diese Frist nicht gebunden. Sie können dann sogar noch im ersten Termin des Räumungsprozesses vor Gericht den Widerspruch erklären.
- Sie müssen den Widerspruch schriftlich einlegen, und Sie sollten nachweisen können, dass der Widerspruch rechtzeitig beim Vermieter angekommen ist.
- Hat der Vermieter schon im Kündigungsschreiben verlangt oder verlangt dies später, dass Mieter bei einem Widerspruch vorliegende soziale Gründe mitteilen sollen, dann müssen Mieter diese unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) schriftlich mitteilen und darauf achten, dass der Zugang des Schreibens beim Vermieter nachweisbar ist:
Zustellungsnachweis - sicherer Versand für Schreiben, Briefe .
Kommen betroffene Mieter dieser Aufforderung nicht nach, teilen die Gründe nicht mit und wird die Räumungsklage des Vermieters abgewiesen, weil tatsächlich Härtegründe vorliegen, dann können deshalb die Kosten des Gerichtsverfahrens insgesamt oder zum Teil vom Mieter zu zahlen sein.
Hat der Vermieter nicht rechtzeitig auf die Möglichkeit des Widerspruchs, Form und Frist hingewiesen, kann der Widerspruch noch im ersten Termin des Räumungsprozesses vor dem Amtsgericht erklärt werden.
Kündigung des Mietvertrags der Wohnung aus sozialen Gründen widersprechen
Härtegründe können besondere persönliche Umstände der Bewohner sein, z.B.:
- Alter, Gebrechlichkeit, Krankheit,
- aber auch Schwangerschaft, ein Säugling,
- bei Studenten auch eine laufende oder unmittelbar bevorstehende Prüfung. Das Vorliegen solcher Härtegründe muss nachgewiesen werden.
- Eine Härte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann. Allerdings müssen dann auch intensive Bemühungen um Ersatzwohnraum nachgewiesen werden.
- Soziale Härtegründe für Widerspruch gegen ordentliche Kündigung
Ein Kündigungswiderspruch ist nicht möglich, wenn der Vermieter auch ausreichende Gründe für eine fristlose Kündigung hätte.
Widerspruch aus sozialen Gründen bei Untermiete
Untermieter haben gegenüber einer Kündigung des Untermietvertrages kein Widerspruchsrecht, wenn der Hauptmieter auch in der Wohnung wohnt und die untervermieten Räume vermieterseits möbliert überlassen worden sind.
- In allen anderen Fällen haben auch Untermieter das Recht auf Widerspruch aus sozialen Gründen.
Soziale Härtegründe werden in einem Räumungsprozess geprüft
Im Räumungsprozess prüft das Gericht, ob die sozialen Härtegründe vorliegen, und ob sie so schwer wiegen, dass das Interesse des Vermieters, die Wohnung frei zu bekommen, dahinter zurücktreten muss.
Das Gericht bestimmt dann darüber, ob der Mietvertrag für bestimmte Zeit oder auf Dauer bestehen bleibt bzw. ob der Kündigung des Vermieters entsprochen wird:
Kündigung - Härtegründe, Widerspruch, Sachverständigengutachten
Wollen Sie sich gegen die Kündigung wehren, nehmen Sie umgehend fachkundige Beratung in Anspruch. Es kann einige Zeit in Anspruch nehmen, die Argumente und Belege für die sozialen Härtegründe zusammenzutragen.
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