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Eigenbedarfskündigung - Vertragsfortsetzung, Mieterhöhung vom Gericht

Hat der Vermieter eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen und kommt es darüber zum Prozess, kann das Gericht in Härtefällen eine Fortsetzung des Mietvertrags anordnen und eine Mieterhöhung festlegen.

Eigenbedarfskündigung - Vermieter macht Eigenbedarf geltend

Vermieter können geltend machen, dass sie für sich selbst oder für enge Verwandte Eigenbedarf an der vermieteten Wohnung haben. Sie können hierauf eine Kündigung stützen.

Die Begründung einer solchen Kündigung muss ausführlich sein.

Zu den Rechten der Mieter bei einer Eigenbedarfskündigung gehört es, der Kündigung freiwillig keine Folge zu leisten.

  • Will der Vermieter den behaupteten Eigenbedarf durchsetzen, muss er dann Räumungsklage erheben. Das Gericht entscheidet in diesem Fall darüber, ob die Kündigung berechtigt ist, und ob die Mieter die Wohnung räumen, verlassen müssen.

Widerspruch gegen die Eigenbedarfskündigung - Mieter hat Härtegründe

Mieter können gegen eine Kündigung Widerspruch einlegen mit der Begründung, dass bei ihnen besondere Härtegründe vorliegen.

Widerspruch einlegen, Härtegründe benennen.

  • Widerspruchsfrist beachten: Wenn im Kündigungsschreiben darauf hingewiesen wird, müssen bestehende Härtegründe bis zwei Monate vor dem Ablauf der Kündigungsfrist dem Vermieter mitgeteilt werden.

Im gerichtlichen Verfahren kann der Mieter einwenden, dass bei ihm Härtegründe vorliegen, die dazu führen, dass er die Wohnung nicht aufgeben kann.
Häufig sind das persönliche Gründe wie Alter, Behinderung, Pflegebedürftigkeit, vor allem aber auch gesundheitliche - physische und psychische - Störungen und Beeinträchtigungen.

Eigenbedarfskündigung - Mietvertrag kann wegen Interessenabwägung fortgesetzt werden

In solchen Fällen muss das Gericht abwägen, ob die Interessen des Mieters, in der Wohnung zu bleiben, oder diejenigen des Vermieters, die Kündigung durchzusetzen, schwerer wiegen.
Kommt es zu dem Ergebnis, dass die Belange des Mieters gewichtiger sind, dann kann es anordnen, dass das Mietverhältnis für eine bestimmte Zeit oder sogar auf unbestimmte Zeit fortgesetzt wird.

Wohnungskündigung - Fortsetzung des Vertrags durch Urteil.

Gericht entscheidet auf Vertragsfortsetzung und setzt Mieterhöhung fest

In einem solchen Fall hat das Landgericht Berlin (Urt. v. 07.12.2023 - 67 S 20/23 ) entschieden, dass das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit fortgesetzt wird, der Mieter aber künftig eine Miete in marktüblicher Höhe zahlen muss (§ 574 a Abs. 2 S. 1 BGB).

Das Landgericht entschied, es könne die ortsübliche Neuvermietungsmiete festsetzen. Lasse sich diese nicht anderweitig feststellen, sei auch eine Schätzung möglich.

  • Das gelte aber nur, sofern diese Miete für den Mieter noch sozialverträglich sei.

Diese neue Miete richte sich nicht wie sonst nach den gesetzlichen Mieterhöhungsvorschriften (§§ 558 ff. BGB), sondern danach, was bei vergleichbaren Mietverhältnissen in Berlin üblich sei.



Redaktion


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