​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Wohnungskündigung - Fortsetzung des Mietvertrags durch Urteil
Hat der Vermieter den Mietvertrag der Wohnung gekündigt, können die Gerichte auch bei wirksamer Kündigung durch Urteil die Fortsetzung des Mietvertrags anordnen, auf bestimmte Dauer oder unbestimmte Zeit.
Kündigung der Wohnung durch Vermieter - Vermieter erhebt Räumungsklage
Auch wenn Mieter den Mietvertrag nicht verletzt haben, können Vermieter eine Kündigung des Mietvertrags schicken, wenn sie sich auf einen der im Gesetz genannten Gründe berufen, § 573 BGB, bei bestimten Mietverhältnissen sogar ohne Gründe, § 573a BGB.
Wollen die Mieter nicht ausziehen, muss der Vermieter Räumungsklage erheben. Die Gerichte prüfen dann, ob die angegebenen Kündigungsgründe vorliegen.
Widerspruch gegen die Kündigung der Wohnung - es gibt Härtegründe beim Mieter
Mieter können mit einem Widerspruch Härtegründe geltend machen, § 574 BGB, das muss allerdings schriftlich und innerhalb der vom Gesetz genannten Frist geschehen, § 574b BGB.
- Mit dem Widerspruch machen Mieter geltend: Selbst wenn die Kündigung an sich berechtigt sein sollte, wäre es eine unzumutbare Härte für die Mieterseite, die Wohnung zu verlieren.
Widerspruch einlegen, Härtegründe benennen
Wohnungskündigung - Gericht prüft von Mietern vorgebrachte Härtegründe
Im Räumungsprozess prüft dann das Gericht weiter, ob die angegebenen Härtegründe vorlegen, und ob diese Gründe, auch wenn eigentlich die Kündigung berechtigt wäre, die Beendigung des Mietvertrags jedenfalls zu diesem Zeitpunkt unzumutbar machen.
- Die Gerichte müssen Angaben der Mieterseite, wenn sie einigermaßen Substanz haben, sorgfältig prüfen, in manchen Fällen auch durch Sachverständige überprüfen lassen.
BGH: Prüfung gesundheitlicher Härtegründe - Sachverständigengutachten erforderlich
Kündigung unzumutbar - Fortsetzung des Mietvertrags auf bestimmte Dauer, unbestimmte Zeit
Hält am Ende das Gericht die Durchsetzung der Kündigung für - jedenfalls derzeit - unzumutbar, dann ordnet es durch Urteil die Fortsetzung des Mietverhältnisses an, § 574a BGB.
- Das Gericht kann urteilen, dass der Mietvertrag für bestimmte Zeit fortgesetzt wird.
Das wird geschehen, wenn die besonderen Härtegründe nur befristet vorliegen, z.B. bis eine bevorstehende Prüfung absolviert ist. - Ist ungewiss, wann die Härtegründe wegfallen, oder ob sie überhaupt wegfallen werden, dann kann das Gericht die Fortsetzung auf unbestimmte Zeit anordnen.
Weitere Verlängerung, Fortsetzung nur unter erschwerten Voraussetzungen
Alle Härtegründe müssen rechtzeitig im Prozess vorgebracht werden.
- Hat das Gericht nur eine befristete Fortsetzung des Mietvertrags angeordnet, dann kommt eine weitere Verlängerung nur in Betracht, wenn nach dem Urteil neue wesentliche Härtegründe entstanden sind, § 574c BGB.
Vertragsfortsetzung mit Mieterhöhung
Das Gericht kann bei einer Vertragsfortsetzung auch eine Mieterhöhung festlegen, wenn anders dem Vermieter die Fortsetzung nicht zumutbar wäre (§ 574 a Abs. 2 S. 1 BGB).
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: