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Ratgeber Untervermietung
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Wohnungskündigung - Gutachten bei Härtegrund Gesundheitsgefahr
Bringen Mieter gegen die Kündigung der Wohnung schwere Gesundheitsgefahren als Härtegrund vor, muss oft ein Sachverständigengutachten eingeholt werden.
Kündigung des Mietvertrags der Wohnung - Widerspruch mit Härtegrund, Härtegründen
Eine Kündigung des Mietvertrags über eine Wohnung und bevorstehende Räumung kann für Mieter wegen besonderer persönlicher Härte unzumutbar sein. Das wird geprüft, wenn die Mieter rechtzeitig Widerspruch gegen die Kündigung erheben und die Härtegründe darlegen, § 574 BGB.
Widerspruch gegen Kündigung
Frist zur Einlegung des Widerspruchs
Räumungsprozess nach Kündigung - Widerspruch aus gesundheitlichen Gründen
Es kommt dann zum Räumungsprozess. Das Gericht prüft, ob die vom Vermieter angegebenen Kündigungsgründe vorliegen, und andererseits, ob die vom Mieter angegebenen Härtegründe zutreffen.
Härtegründe können ganz unterschiedlicher Art sein. Sie müssen aber in jedem Fall sorgfältig dem Gericht vorgetragen werden und es muss angegeben sein, wie diese Behauptungen bewiesen werden könnten.
- Pauschale Angaben, wie hohes Alter oder gesundheitliche Einschränkungen, werden nicht als ausreichend angesehen.
- Werden gesundheitliche Gründe angegeben, die einen Umzug unzumutbar machen sollen, bis hin zu einer möglichen Suizid-Gefahr, dann sollten Mieter dem Gericht fachärztliche Atteste vorlegen.
Das Gericht muss dann meist einen Sachverständigen beauftragen, der zu prüfen hat, ob die angegebenen Gefahren tatsächlich bestehen.
Gesundheitliche Gefahr als Härtegrund - Attest vom Facharzt vorgelegt
Eine Mieterin hatte sich gegen eine Kündigung gewehrt, weil die Räumung der Wohnung unzumutbar sei. Es liege eine seelische Belastung durch den Verlust eines Babys während der Schwangerschaft vor; sie sei sehr angeschlagen und leide an Angststörungen und Mutlosigkeit, schwerer depressiver Störung. Sie legte ein fachärztliches Attest vor. Sie erhob auch eine sogenannte Hilfswiderklage, den Mietvertrag auf unbestimmte Zeit fortzusetzen.
Amtsgericht und Landgericht verurteilten die Mieterin zur Räumung. Das Landgericht hörte zwar die Mieterin persönlich an, führte aber keine Beweisaufnahme durch. Der eingereichte ärztliche Be-
fundbericht sei unverständlich und unschlüssig und stelle kein aussagekräftiges
fachärztliches Attest dar.
Härtegrund Gesundheitsgefährdung - Sachverständigengutachten muss eingeholt werden
Der Bundesgerichtshof entschied im Beschluss vom 13.12.2022 (Az. VIII ZR 96/22 ) gegenteilig.
- Über die Behauptungen zum Vorliegen einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung der Mieterin sowie zu den Auswirkungen einer Räumung auf ihre gesundheitliche Situation hätte der (angebotene) Beweis durch das Gericht erhoben werden müssen
Für eine fachmedizinische Beurteilung fehle dem Gericht die eigene Sachkunde, also müsse ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Auch ohne eine Hilfswiderklage sei der Härteeinwand von Amts wegen zu prüfen.
Das Räumungsurteil wurde aufgehoben und es muss nun eine andere Kammer des Landgerichts weiter prüfen.
Gericht bestätigt Gesundheitsgefährdung - Fortsetzung des Mietvertrags
Bestätigt sich bei der weiteren Prüfung beim Landgericht die Gesundheitsgefahr, dann kann das Gericht die Fortsetzung des Mietvertrags auf eine festgelegte Dauer oder unbestimmte Zeit anordnen.
Redaktion
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