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Einstweilige Verfügung gegen Vermieter wegen Ausfall Zentralheizung 

Fällt während der Kälteperiode die Heizung aus, so kann eine einstweilige Verfügung gegen den Vermieter gerechtfertigt sein, wenn die Heizung durch den Vermieter nicht repariert wird.

Heizungsausfall - Vermieter muss Zentralheizung reparieren, in Ordnung bringen

Wird die Wohnung mit einer Zentralheizung für die Beheizung vermietet, dann muss der Vermieter auch dafür sorgen, dass die Heizung ordentlich funktioniert.

Vermieter repariert bei Heizungsausfall nicht schnell die Heizung

Wurde der Mangel, der Heizungsausfall mitgeteilt und weigert sich der Vermieter seiner Pflicht zur Reparatur nachzukommen, dann muss er notfalls durch das Amtsgericht verurteilt werden. Aber:

Ausfall Zentralheizung - Einstweilige Verfügung gegen Vermieter einer Eigentumswohnung

Bei der Wohnung handelte sich um eine vermietete Eigentumswohnung - dies ist bei solchen Fällen aber nicht von wesentlicher Bedeutung, denn ein totaler Heizungsausfall ist immer zügig zu reparieren.

Der Vermieter wehrte sich dagegen, behauptete, die Heizung sei in Ordnung, und außerdem gehöre sie der Eigentümergemeinschaft.

Eine Zeugin hatte bestätigt, dass die Heizung die Wohnung nicht ausreichend erwärme.

  • Der Vermieter - Einzeleigentümer der Wohnung - sei verpflichtet, gegenüber der Eigentümergemeinschaft dafür zu sorgen, dass die gemeinschaftliche Heizung instandgesetzt werde. 

Einstweilige Verfügung - Vermieter hat für die ordentliche Beheizung der Wohnung zu sorgen

Das Amtsgericht Berlin-Mitte bestätigte mit Urteil vom 28.6.2018 (Az. 117 C 1001/18) die einstweilige Verfügung und verpflichtete den Vermieter, die ordnungsgemäße Beheizung der Wohnung wieder herzustellen. Die Mietwohnung war stark ausgekühlt.



Redaktion


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