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Einstweilige Verfügung - Zentralheizung muss Vermieter in Ordnung bringen
Fällt während der Kälteperiode die Heizung aus, so kann eine einstweilige Verfügung gerechtfertigt sein, wenn die Heizung nicht repariert wird.
Heizungsausfall - Vermieter muss Zentralheizung reparieren, in Ordnung bringen
Ist die Wohnung mit Heizung vermietet, dann muss der Vermieter auch dafür sorgen, dass die Heizung funktioniert.
Wurde der Mangel mitgeteilt und weigert sich der Vermieter seiner Pflicht nachzukommen, dann muss er notfalls durch das Amtsgericht verurteilt werden.
- Ein normaler Prozess dauert aber viele Monate.
- In kalten Monaten ist es nicht zumutbar, wenn der Vermieter nicht schnell für eine Reparatur sorgt, damit die Heizung wieder funktioniert.
- Eine Mietminderung kann in solchen Fällen möglich sein:
Heizung - kalte Mietwohnung, Wohnung ist nicht warm - Mietminderung
Einstweilige Verfügung - Vermieter hat für die Beheizung der Mietwohnung zu sorgen
Das Amtsgericht Berlin-Mitte hatte sich mit einem solchen Fall zu beschäftigen.
- Das Gericht erließ daher im Dezember eine einstweilige Verfügung und verpflichtete den Vermieter, die ordnungsgemäße Beheizung einer Wohnung wieder herzustellen. Die Mietwohnung war stark ausgekühlt.
Bei der Wohnung handelte sich um eine vermietete Eigentumswohnung.
Der Vermieter wehrte sich dagegen, behauptete, die Heizung sei in Ordnung, und außerdem gehöre sie der Eigentümergemeinschaft.
Das Amtsgericht Berlin-Mitte bestätigte mit Urteil vom 28.6.2018 (Az. 117 C 1001/18) die einstweilige Verfügung.
Eine Zeugin hatte bestätigt, dass die Heizung die Wohnung nicht ausreichend erwärme.
Der Vermieter - Einzeleigentümer dieser Wohnung - sei verpflichtet, gegenüber der Eigentümergemeinschaft dafür zu sorgen, dass die gemeinschaftliche Heizung instandgesetzt oder ordentlich reguliert werde.
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Redaktion
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