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Eiszapfen am Haus - Dachlawine - Unfallgefahr für Mieter
Hängen an dem Haus, in dem Ihre Wohnung liegt, Eiszapfen oder droht die Gefahr, dass sich eine Dachlawine löst, dann ist der Vermieter der Wohnung verantwortlich für die Beseitigung solcher Gefahrenquellen.
Vermieter muss Eiszapfen an Dachrinnen, am Haus beseitigen - Verkehrssicherungspflicht
Manchmal hängen an der Dachkante bedrohliche Eiszapfen oder es türmt sich eine Dachlawine auf, die bald herabstürzen kann.
Eiszapfen oder die Gefahr einer Dachlawine sind eine ernst zu nehmende Unfallgefahr
- Der Vermieter ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Sie möglichst ohne Schaden zu Ihrer Wohnung kommen, auch gefahrlos das Haus verlassen können.
- Es gehört zur Verkehrssicherungspflicht des Vermieters, nicht nur, dass die Wege geräumt und bei Glätte gestreut sind, sondern er muss sich auch darum kümmern, wenn große Eiszapfen oder Dachlawinen herabzustürzen drohen:
Räumpflicht, Streupflicht - Verkehrssicherungspflicht des Vermieters
Wie bei anderen Instandhaltungspflichten sollten Sie einen solchen Mangel dem Vermieter mitteilen (möglichst nachweisbar!) und ihn um rasche Beseitigung der Gefahrenquelle bitten:
Mängelbeseitigung - Dem Vermieter immer eine Frist setzen
- Es kann sinnvoll sein, dass Sie die Ordnungsbehörde der Gemeinde, oder notfalls die Feuerwehr benachrichtigen.
Große Eiszapfen oder Dachlawinen von Häusern anderer Eigentümer - auch in solchen Fällen geht es dann um die Verkehrssicherungspflicht.
Die Information des Ordnungsamts ist dann ebenfalls sinnvoll.
Redaktion
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