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Falsche Wohnfläche Wohnung - Mieterhöhung, Betriebskostenabrechnung
Streitigkeiten über die Größe einer Wohnung sind häufig, da die Wohnfläche für Mieterhöhungen, für Betriebskostenabrechnungen und auch hinsichtlich der Frage, ob wegen einer falschen Wohnfläche Miete zurückgefordert werden kann, entscheidend ist.
Im Mietvertrag hat der Vermieter die Wohnfläche für die Wohnung zu groß angegeben
Hinsichtlich der Fläche der Mietwohnung kommt es in der Praxis ganz oft zu Unstimmigkeiten. Der Vermieter gibt im Mietvertrag an, wie groß die Wohnung ist, z.B. 88 qm. Man misst irgendwann nach, weil Teppichboden bestellt werden soll und stellt fest: 79 qm.
- Die richtige Fläche ist bei vom Vermieter beabsichtigten Mieterhöhungen sehr wichtig, sollte kontrolliert werden:
Mieterhöhung, Wohnungsgröße - was tun bei falscher Wohnfläche?
Von entscheidender Bedeutung ist die Größe der Wohnung auch, ob bei einer erheblichen Abweichung von der richtigen Wohnfläche die Miete herabgesetzt werden muss, weil die Wohnung kleiner ist als im Mietvertrag steht:
Wohnung ist kleiner als im Mietvertrag steht - Miete zurückfordern.
Betriebskostenabrechnung - Richtige Wohnfläche Grundlage für die Umlage von Nebenkosten
- Und auch für die Umlage von Nebenkosten in Betriebskostenabrechnungen:
Betriebskostenabrechnung - tatsächliche Wohnungsgröße maßgeblich.
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