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Fotos, Video in Wohnung wegen Vermietung, Verkauf

Endet der Mietvertrag für die Wohnung, dann bemühen sich Vermieter oft so schnell wie möglich neue Mieter direkt im Anschluss an das bisherige Mietverhältnis zu finden. In Ballungsgebieten, Großstädten ist das Finden eines neues Mieters meist kein Problem - aber in anderen Gebieten schon.

Vermieter will Wohnung besichtigen, Video drehen, Fotos für Verkauf, Vermietung machen 

Durchaus häufiger möchten Vermieter ihre Wohnung so schnell und so gut wie möglich auf dem Wohnungsmarkt mit Fotos oder sogar einem Video anbieten.

Aber: In aller Regel ist zum Zeitpunkt einer Vorbesichtigung durch den Vermieter die Wohnung noch bewohnt.

Der Vermieter (oder ein beauftragter Makler) darf sich in einem solchen Fall nicht das Recht herausnehmen, Fotos der bewohnten Wohnung zu machen oder ein Video zu drehen

- Mieter dürfen das einfach verbieten.

  • Es ist kein Grund, wenn durch Fotos oder ein Video eine Neuvermietung leichter wird, oder ob die Wohnung vielleicht schneller verkauft werden kann.

Die Erlaubnis für Fotos in der bewohnten Wohnung - Fotos stehen öffentlich im Netz

Wer gegenüber dem Vermieter oder einem Makler die Erlaubnis für Fotos oder Videos erteilt, muss damit rechnen, dass Fotos, Aufnahmen öffentlich im Netz verbreitet werden, oder Kaufinteressenten, Mietinteressenten gezeigt werden.

Vermieter will trotz Verbots Fotos der vermieteten Wohnung machen - Eingriff in Privatsphäre

Eine beabsichtigte Veröffentlichung von Innenaufnahmen oder eines Videos einer vermieteten, noch bewohnten Wohnung verletzt die Privatsphäre des Mieters, der Mieter muss keine Zustimmung erteilen.

Wird trotz Verbots versucht Fotos in der bewohnten Wohnung zu machen oder ein Video zu drehen:

  • Mieter können die betreffende(n) Person(en) aus der Wohnung weisen, da sie dies nicht dulden müssen.
  • - Mieter haben in Ihrer Wohnung das "Hausrecht", auch gegenüber dem Eigentümer, Vermieter der Wohnung:
    ​​​​​​​Hausrecht des Mieters - was bedeutet das?

Fotos in bewohnter Wohnung wegen Neuvermietung, Verkauf - Verletzung Persönlichkeitsrecht

Ein Vermieter war nicht damit einverstanden, dass ihm Fotoaufnahmen vom Mieter verboten worden waren. Das Landgericht Frankenthal (Az. 2 S 218/09) gab dem Mieter recht: 

  • Fotos einer bewohnten Wohnung verletzen das Persönlichkeitsrecht, und ein Mieter muss sich einen solchen Eingriff in die Privatsphäre nicht gefallen lassen. 

Eine Ausnahme hiervon kann es nur geben, wenn mit Fotos Schäden in der Wohnung dokumentiert werden sollen.

Fotos in der der vermieteten Wohnung, damit die Eigentumswohnung besser zu verkaufen ist

Das Amtsgericht Steinfurt (Az. 21 C 987/13) hatte sich mit einem ähnlichen Fall zu beschäftigen. 
Der Vermieter argumentierte: Ohne Veröffentlichung von Fotos im Internet sei ein zeitgemäßer Verkauf nicht möglich. 

  • Die Klage gegen den Mieter auf die Duldung von Fotoaufnahmen in seiner bewohnten Wohnung wurde vom Gericht abgewiesen, da es sich um einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre des Mieters handele.

Vermieter möchte Videoaufnahmen in der vermieteten Wohnung machen

Vorstehende Gerichtsentscheidungen sind auch auf die Duldung von Videoaufnahmen Ã¼bertragbar.



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