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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Fotos, Video in bewohnter Wohnung durch Vermieter, Makler
Ist die Wohnung vom Mieter noch bewohnt, dann darf der Vermieter oder auch ein Makler keine Fotos, oder ein Video, in der vermieteten, noch bewohnten Wohnung machen, wenn der Mieter keine Erlaubnis erteilt hat.
Fotos, Videos des Vermieters wegen Vermietung oder Verkauf der Wohnung
Es ist unerheblich, dass der Vermieter argumentiert, dass sich durch Fotos oder eine Videoaufnahme die Wohnung leichter vermietet, oder verkauft.
Fotos, Video darf der Vermieter erst nach der Wohnungsrückgabe machen
Der Vermieter kann erst dann ohne Einschränkung Fotos oder Videos in der Wohnung aufnehmen, wenn ihm die Wohnung von seinem Mieter zurückgegeben wurde.
Wohnungsrückgabe an Vermieter, Ende Mietvertrag - Was beachten?
Video in Mietwohnung - Vermieter muss Persönlichkeitsrecht beachten
Hierzu gibt es einschlägige Gerichtsurteile, die das Persönlichkeitsrecht, die Privatsphäre des Mieters schützen und dem Mieter das Recht einräumen,
- frei zu entscheiden, ob er dem Wunsch des Vermieters entsprechen möchte, oder den Wunsch des Eigentümers einfach ablehnt, denn Mieter haben in ihrer Wohnung das Hausrecht.
In dem nachfolgendem Beitrag finden Sie dazu auch Urteile von Gerichten:
Fotos, Video in bewohnter Wohnung wegen Vermietung, Verkauf
Vermieter darf Schäden in der Mietwohnung mit Fotos oder Video dokumentieren
Sollte in einer bewohnten Wohnung ein Schaden entstanden sein, dann darf der Vermieter (oder auch ein Handwerker) zur Vorbereitung der Schadenbehebung, oder für die Erstellung eines Kostenvoranschlages, den Schaden fotografieren, aufnehmen.
Redaktion
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