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Ratgeber Untervermietung
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Frankreich - keine Räumung von Mietern im Winter
Das französische Recht, besonders das Wohnungsmietrecht, unterscheidet sich in vielem von den deutschen Gesetzen, manches ist in Frankreich durchaus ungünstiger für Mieter geregelt.
Räumungsschutz im Winter für Mieter ist in Frankreich besser geregelt
Aber es gibt auch menschenfreundliche Regelungen:
- Ist ein Mieter zur Räumung der Wohnung verurteilt worden, dann darf nach ausdrücklicher Regelung im Gesetz dieses Urteil in der kalten Jahreszeit - von November bis März - nicht vollstreckt werden.
Argument:
​​​​​​​Man setzt niemanden vor die Tür und setzt ihn damit möglicherweise der Obdachlosigkeit aus, wenn es draußen unwirtlich, zu kalt ist.
Räumungsschutz für Mieter in Deutschland - Entscheidung des Gerichts
Auch in Deutschland gibt es die Möglichkeit, dass betroffenen Mietern Räumungsschutz gewährt wird:
Hier entscheiden die Richter, ob und bis wann Räumungsschutz gewährt wird.
Ein Richter kann also auch menschenfreundlich entscheiden, dass die Räumungsfrist erst nach der kalten Jahreszeit enden soll.
Hinweis
Gegen eine ordentliche Kündigung sollten Mieter rechtzeitig Widerspruch einlegen, damit soziale Schutzgründe berücksichtigt werden.
Wegen Mietschulden droht die Räumung der Wohnung
Betroffene Mieter können Hilfe bekommen. Dies ist z.B. beim Jobcenter, auch über die Träger der Sozialhilfe möglich.
- Die Übernahme der Mietschulden sollte beantragt werden, damit eine drohende Wohnungslosigkeit vielleicht noch abgewendet werden kann.
JobCenter - Übernahme Mietschulden durch Verpflichtungserklärung
Mietschulden - Verpflichtungserklärung einer Behörde für Zahlung - Auch eine Schuldnerberatung (wird oft auch von städtischen und kirchlichen Trägern kostenlos angeboten) kann Hilfe und Unterstützung bieten, ggf. Lösungen finden, damit eine Räumung der Wohnung verhindert wird.
Redaktion
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