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Grund für Besichtigung nicht wichtig - keine Kündigung durch Vermieter
Hat der Vermieter, der eine Besichtigung der Wohnung verlangt, keinen zureichenden - oder einen falschen - Grund angegeben und reagiert der Mieter nicht auf diesen Wunsch, dann ist eine Kündigung des Vermieters nicht ohne Abmahnung möglich.
Der Vermieter hat das Recht, eine Besichtigung der Wohnung zu verlangen, Mieter müssen sich damit sachgerecht auseinandersetzen.
Besichtigung der Mietwohnung durch Vermieter - mögliche Gründe
Besichtigungsrecht - Grund für Besichtigung der Wohnung muss Vermieter angeben
Der Vermieter hat nur dann ein Recht auf Betreten oder Besichtigung der Mietwohnung, wenn dies ordentlich angekündigt wurde und es einen konkreten sachlichen Grund gibt, und wenn andererseits die Privatsphäre des Mieters respektiert wird.
Besichtigung der Mietwohnung - Terminvereinbarung mit dem Vermieter
BGH: Besichtigungsrecht des Vermieters
Vermieter verlangt Besichtigung für das Vermessen der Wohnung
Ein Vermieter forderte den Mieter auf, Termine zu benennen, an denen ein Mitarbeiter der Hausverwaltung die Wohnung vermessen und den Zustand der Wohnung anschauen könne, um diese Informationen potentiellen Käufern zu übermitteln. Der Mieter reagierte nicht. Darauf kündigte der Vermieter den Mietvertrag fristlos und vorsorglich fristgemäß. Das Amtsgericht hielt die Kündigung für berechtigt.
Landgericht Berlin zu Wohnungsbesichtigung und Kündigung durch Vermieter
Das Landgericht Berlin hob das Amtsgerichtsurteil auf, entschied mit Urteil vom 20.11.2020 (Az. 65 S 194/20 ) zugunsten des Mieters. Es liege kein wichtiger Grund für eine Kündigung vor.
Es sei nicht um eine Besichtigung mit Kaufinteressenten gegangen, und auch nicht um die Feststellung eines aktuellen - womöglich rasch sich verändernden - Zustandes, sondern um die Größe der Wohnung, die sich nicht ändere.
Mieter reagiert nicht auf Besichtigungswunsch - Fristsetzung, Abmahnung vor Kündigung
Der Vermieter hätte daher jedenfalls auf das Schweigen des Mieters eine sogenannte Abmahnung senden, also mahnen und eine Frist setzen, die Kündigung androhen müssen, so dass der Mieter dies hätte überprüfen und ggf. sein Verhalten ändern können. Der Vermieter sei verpflichtet, bei Besichtigungen auf die Belange des Mieters Rücksicht zu nehmen.
Formularklauseln im Mietvertrag, wonach der Vermieter ohne weiteres ein Besichtigungsrecht haben soll, sind meist unwirksam gemäß § 307 Abs. 1 BGB.
Die Räumungsklage wurde abgewiesen.
Zu Besichtigungen gibt es recht unterschiedliche Ansichten bei Richtern, und es kommt genau auf die Umstände des Einzelfalls an. Nehmen Sie unbedingt rechtzeitig fachkundige Beratung in Anspruch, wenn der Vermieter die Wohnung besichtigen will, und Sie das - vorerst - nicht zulassen wollen.
Redaktion
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