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Schimmel - Vermieter gibt falsche Hinweise zum Heizen und Lüften

Sind falsche Hinweise des Vermieters zum Heizen und Lüften mitverantwortlich dafür, dass Schimmel in einer Wohnung entsteht, dann können  Mieter einen Anspruch auf Mietminderung haben.

Gründe für das Auftreten von Schimmel in der Wohnung

Wenn Schimmel in einer Wohnung auftritt, dann kann dafür einerseits ein Baumangel die Ursache sein, andererseits das Heizen und Lüften der Mieter - oft sogar eine Kombination von beidem.

Schimmel in der Mietwohnung - Ursachen, Gründe  

Mietminderung wegen Schimmel

Schimmel in der Mietwohnung ist immer ein Mangel. Aber ob die Mieter wegen dieses Mangels die Miete mindern können, ist davon abhängig, ob sie selbst für das Auftreten des Schimmels verantwortlich sind.
Schimmel in der Mietwohnung - Streit vor Gericht über die Ursache

Schimmel wegen Baumangel - der Vermieter ist verantwortlich

Wenn Baumängel vorliegen, die z.B. dazu führen, dass bestimmte Wandbereiche zu kühl werden, dann ist der Vermieter für Schimmel, der infolgedessen auftritt, verantwortlich.
Baustandard, Bauweise als Ursache für Schimmel

Heizen und Lüften der Mietwohnung - Hinweise des Vermieters

Auch bei ordentlich gebauten Wohnungen kann Schimmel auftreten, insbesondere dann, wenn Mieter nicht ausreichend heizen und lüften. Erst recht ist das wichtig, wenn das Bauwerk Schwächen hat, die Schimmelbildung begünstigen, bei ungünstiger Benutzung zum Auftreten von Schimmel führen können.

Vermieter versuchen, durch ausführliche Hinweise zum Heizen und Lüften die Mieter aufmerksam zu machen - und damit möglichst auch eine Haftung für Schimmel abzuwenden.
Schimmel und Feuchtigkeit in der Mietwohnung - Lüften der Mietwohnung

LG Berlin: Hinweise des Vermieters zum Heizen und Lüften sind falsch oder unzureichend

Das Landgericht Berlin entschied mit Urteil vom 06.04.2021 (Az. 67 S 358/20 ) in einem solchen Fall, nachdem ein Sachverständiger mit der Untersuchung beauftragt worden war. Schimmel trat in der Wohnung zuerst in den Sommermonaten auf.

  • Der Sachverständige stellte fest, dass Baumängel nicht vorlagen.

Er prüfte dann das Heizen und Lüften der Mieter: Die Mieter hatten sich an die Hinweise gehalten, die ihnen vom Vermieter übergeben worden waren. Sie hatten auch tagsüber umfangreich gelüftet.

Der Sachverständige wies darauf hin, dass bei hohen Außentemperaturen die Luft mehr Feuchtigkeit aufnimmt. Wird dann umfangreich gelüftet, dann kommt diese relativ feuchte Luft verstärkt in die Wohnung - und kann dort die Schimmelbildung begünstigen.

Falsche Hinweise zum Heizen und Lüften - Mietminderung für Mieter ist möglich

Das Gericht urteilte:

Da die Mieter auf dieses Problem nicht hingewiesen worden waren, es im Gegenteil in den Mieterhinweisen hieß, dass erhöhte Feuchtigkeit "bis auf wenige Ausnahmen fast immer von innen aus der Raumluft" komme, und daher „durch ausreichendes Lüften regelmäßig aus der Wohnung abgeführt werden“ müsse, konnte ihnen kein Vorwurf gemacht werden.

Es wurde daher das Urteil des Amtsgerichts bestätigt:

  • Mietminderung war berechtigt, der Vermieter musste Miete zurückzahlen und auch Schadenersatz leisten, weil er die Schimmelbeseitigung verweigert hatte.

Redaktion


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