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Schimmel in der Mietwohnung - Streit vor Gericht über Ursache

Vermieter können nicht einfach behaupten, dass der Mieter Schuld habe an der Schimmelbildung in der Wohnung - der Vermieter muss die Ursache des Schimmels beweisen.

Bauliche Mängel als Ursache für Schimmel in der Wohnung

Kommt es zu Schimmelbildung in der Wohnung, dann muss der Vermieter beweisen, dass die Ursache des Schimmels nicht in der Bausubstanz liegt bzw. keine baulichen Ursachen der Grund ist: 
Baustandard - Ursache für Schimmelbildung soll bauartbedingt sein 
Ursachen für Schimmelbildung in der Mietwohnung

Schimmelbildung - Wärmebrücken als baulicher Mangel in der Mietwohnung

So können beispielsweise Wärmebrücken bestehen, wenn exponierte Bauteile, die leicht auskühlen, nicht ausreichend gedämmt sind, oder die Außenwand ist schlicht zu dünn: 
Wärmebrücken, Kältebrücken begünstigen Entstehen von Schimmel 

Streit vor Gericht wegen Schimmel - Gerichtsfestes Vorgehen bedeutet Aufwand für Mieter

Leider finden sich im Gerichtsprozess öfter Gutachten, die dem Vermieter bestätigen, dass der Bau den zur Zeit der Erbauung geltenden (Minimal-) Anforderungen genügt. 

  • Insbesondere in den sechziger- und siebziger Jahren war Wärmedämmung noch kein Thema. Schimmel an Außenwänden ist in Bauten aus dieser Zeit häufig zu finden. 
  • Liegt die Ursache aber nicht an einem falschen Lüftungs- und Heizverhalten des Mieters, so muss der Vermieter die Ursache für die Schimmelbildung beheben.
    Schimmel - Hat Mieter oder Vermieter den Schaden zu zahlen? 

Bildung von Schimmel - richtige Lüftung der Wohnung als Mieter nachweisen 

Entspricht der Bau den seinerzeitigen baulichen Vorschriften, muss sich der Mieter entlasten, dass der Schimmel nicht auf "falsches Wohnverhalten" zurückzuführen ist, also insbesondere ausreichend geheizt und (in der Regel 3x täglich) gelüftet wurde. 

Hier sind Zeugen von Vorteil, die das Heizen und Lüften in einem Zeitraum, in dem Schimmel auftrat, bestätigen können.

Streit vor Gericht wegen Ursache des Schimmels in der Wohnung

Ein Gutachten, dass das Gericht in Auftrag gibt, prüft im Rahmen der Ursachensfindung, dann ggf. auch das Lüftungs- und Heizverhalten der betroffenen Mieter.

Hierfür erfolgen Messungen zu den auftretenden Temperaturen und Luftfeuchten (häufig über einen Zeitraum von zwei Wochen). 

  • Stellt sich heraus, dass auch bei richtigem Heizen und Lüften Schimmel entsteht, ist der Vermieter zur Beseitigung der Ursachen verpflichtet, muss also z. B. die Außendämmung verstärken. 
Michael Busch, Rechtsanwalt
10963 Berlin
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