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Kleiner Schrank im Hausflur - Vermieter verlangt Entfernung vom Mieter

Manchmal verlangen Vermieter die Entfernung für einen vom Mieter im Hausflur aufgestellten kleinen Schranks - dies kann für Vermieter möglich sein, aber es kann auch Gründe geben, dass der kleine Schrank im Hausflur stehen bleiben darf.

Schrank im Hausflur - Vermieter muss Gründe für Wunsch nach Entfernung haben

Nicht immer kann sich der Vermieter mit seinem Wunsch nach einer Entfernung durchsetzen, gerade dann, wenn er keine überzeugenden Gründe dafür hat, warum der Schrank des Mieters nicht im Hausflur stehenbleiben darf.

Vermieter will, dass der Mieter einen kleinen Schrank aus dem Hausflur entfernt

Der Vermieter schickte der Mieterin eine Abmahnung, verlangte, dass ein seit rund 30 Jahren im Hausflur des obersten Geschosses des Wohnhauses stehender Schrank entfernt werden solle.
Da die Mieterin der Aufforderung nicht nachkam, reichte der Vermieter Klage ein.

Mieter einer Wohnung muss kleinen Holzschrank aus dem Hausflur nicht entfernen

  • Die vom Vermieter mit der Klage vor dem Amtsgericht Köln Urteil v. 15.02.2001 (Az. 222 C 426/00) vorgetragenen Gründe für die erforderliche Entfernung des kleinen Schranks konnten das Gericht nicht überzeugen, da andere Mieter nicht beeinträchtigt, die angegebenen feuerpolizeiliche Vorschriften nicht anwendbar waren.
  • Das Gericht wies die Klage des Vermieters ab, der Schrank durfte stehen bleiben.

Vermieter hatte kleinen Schrank des Mieters im Hausflur lange geduldet

Wesentlich für eine weiter vom Vermieter hinzunehmende Duldung war in diesem Fall, dass keine besonderen Gründe gegen den Verbleib des kleinen Schranks im Hausflur des obersten Stockwerks des Hauses sprachen und dass der Vermieter über lange Zeit den kleinen Schrank widerspruchslos geduldet hatte.


Redaktion


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