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Kündigungsausschluss für Studenten im Mietvertrag - Urteil

Wird eine Wohnung oder ein Zimmer an einen Studenten für sein Studium vermietet, dann darf die Kündigung der Wohnung oder eines Zimmers (Untervermietung) nicht für zwei Jahre ausgeschlossen werden.

    Mietvertrag mit Student - Kündigungsausschluss wurde für zwei Jahre geregelt

    Ein Student hatte einen Mietvertrag abgeschlossen, bei dem in einer vom Vermieter geschriebenen Klausel ein Kündigungsausschluss für zwei Jahre stand.

    Weil der Student das Studium an anderem Ort fortsetzen wollte, kündigte er den Mietvertrag.

    • Der Vermieter akzeptierte das nicht und verlangte die Weiterzahlung der Miete.

    Muss der Student weiter die Miete zahlen, oder ist die Kündigung unwirksam?

    Das Amts­gericht Saarbrücken (Az. 3 C 313/15) wertete in seinem Urteil vom 13.04.2016 die Vereinbarung im Mietvertrag als allgemeine Geschäftsbedingung.

    • Es entschied, dass durch diese Regelung der Student unangemessen benachteiligt werde (§ 307 BGB) und die Vereinbarung unwirksam sei. 

    Kündigungsausschluss für Student verhindert kurzfristigen Wechsel des Studienplatzes

    Das Gericht:

    Ein so langer Kündigungs­ausschluss sei unwirk­sam, denn es sei üblich und naheliegend, dass ein Student sich kurz­fristig zu einem Studien­platz­wechsel entschließt. 

    • Eine Vertragsregelung, die den Studenten an den Mietvertrag bindet, mache dies unmöglich.  

    Unwirksamer Kündigungsausschluss im Mietvertrag mit Studenten - normale Kündigungsfrist

    Der ehemals mit einem Kündigungsausschluss geschlossene Mietvertrag konnte mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden. Die Klage des Vermieters auf die danach anfallenden Mieten wurde abgewiesen.

    Kündigungsverzicht, Kündigungsausschluss in einem Mietvertrag ist möglich

    Abgesehen von der Vereinbarung eines Kündigungsausschlusses mit Studenten:

    Es ist in einem normalen Mietvertrag möglich, einen beiderseitigen Kündigungsausschluss für bestimmte Zeit zu vereinbaren.


    Redaktion


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