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Krankenpflege in Mietwohnung - Anspruch auf Einzug von Pflegerin

Ist der Mieter selbst, ein Familienmitglied schwerer erkrankt, ist deshalb eine Pflege erforderlich, dann dürfen Mieter Personen für die Ãœbernahme einer erforderlichen Krankenpflege in die Wohnung aufnehmen, bei sich wohnen lassen, auch über längere Zeit.

Krankenpflege in der Wohnung des Mieters - Pflegeperson zieht in die Wohnung ein

Eine Krankenpflege in der eigenen Wohnung, auch für Haushaltsangehörige, gehört zur normalen Nutzung der Mietwohnung, zum normalen Recht des Mieters. 

Pflegefall - Anspruch auf Aufnahme einer Pflegerin in die Mietwohnung gegenüber Vermieter

Ist ein Pflegefall eingetreten, dann haben Mieter ein berechtigtes Interesse für die Aufnahme einer Pflegeperson. Vermieter können sich nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes verweigern gegen die Aufnahme eines Pflegers / Pflegerin aussprechen. 

Erlaubnis vom Vermieter für Aufnahme einer Pflegerin, eines Pflegers in die Mietwohnung

Eine Krankenpflege kann über mehrere Jahre, sozusagen auch auf Dauer, erforderlich sein - auch dies entspricht einer normalen Nutzung der Mietwohnung.

  • Mieter brauchen auch hierfür keine Erlaubnis vom Vermieter, aber der Vermieter muss immer informiert werden.

Vermieter über die Aufnahme von Personen für die Krankenpflege in der Wohnung informieren

Der Vermieter muss über die Aufnahme eines Pflegers / Pflegerin in Kenntnis gesetzt werden. Der Vermieter hat einen Anspruch darauf zu wissen, wer in seiner Wohnung lebt. Zur Vermeidung von unnötigen Auseinandersetzungen sollte daher immer die Information über die Aufnahme einer Person wegen einer erforderlichen Pflege an den Vermieter erfolgen.

Anspruch gegen den Vermieter auf eine häusliche Krankenpflege in der Mietwohnung 

Voraussetzung für die Aufnahme einer Person, eines Pflegers / Pflegerin, ist immer, dass keine Ãœberbelegung der Wohnung entsteht.

Auch darf in der Person des Pflegers, der Pflegerin kein Grund gegeben sein, der eine Aufnahme in die Wohnung für den Vermieter unzumutbar macht - dies dürfte ganz selten der Fall sein.


    Redaktion


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