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Ratgeber Untervermietung
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Kündigung des Mieters im Zweifamilienhaus vereinfacht
Der Vermieter kann eine Wohnung im Zweifamilienhaus leichter kündigen, wenn Vermieter und Mieter in einem Haus wohnen.
Mieter und Vermieter leben in einem Zweifamilienhaus - Sonderkündigung Mietvertrag
Wohnen in einem Zweifamilienhaus in der einen Wohnung die Vermieter, in der anderen Wohnung Mieter, dann kann der Mietvertrag leichter gekündigt werden, § 573a Abs. 1 BGB.
Hintergrund ist, dass die Mieter bei Anmietung sich auf die Nähe einlassen, die leicht zu Konflikten führen kann, und auf die besondere Interessenlage des Vermieters.
- Der Vermieter kann kündigen, ohne dass er ein berechtigtes Interesse, wie zum Beispiel Eigenbedarf, als Kündigungsgrund angibt:
Kündigungsschutz - Einliegerwohnung im Zweifamilienhaus
Dies gilt aber nur für den Fall, dass das Haus bereits zu Beginn des Mietvertrages ein Zweifamilienhaus war.
Sonderkündigung nicht möglich, wenn in einem "Zweifamilienhaus" drei Wohnungen sind
Der Bundesgerichtshof hat in einem 2015 entschiedenen Fall dem Vermieter die erleichterte Kündigungsmöglichkeit verwehrt. Hier lebten der Vermieter im Erdgeschoss und die Mieter im Dachgeschoss. Ebenfalls im Dachgeschoss befand sich ein Appartement mit Bad, Toilette und Küche, also eine dritte Wohnung. Zunächst wurde dieses Appartement immer wiederals Wohnraum vermietet, dann nutzte der Vermieter das Appartement als Arbeitszimmer für sich, und zum Schluss wurde die Wohnung gewerblich für die Firma des Vermieters genutzt.
Zu Beginn des Mietvertrages waren drei Wohnungen in dem Haus - keine Sonderkündigung
Dass in dem Haus nur zwei Wohnungen bewohnt sind, und andere Räume gewerblich benutzt werden, rechtfertigt kein Sonderkündigungsrecht des Vermieters, entschied der BGH mit Urteil vom 18.02.2015, Az. VIII ZR 127/14.
Sonderkündigungsrecht Zweifamilienhaus - wie viele Wohnungen waren es bei Anmietung?
Entscheidend ist, dass die Mieter eine Wohnung in einem Gebäude mit drei selbstständigen Wohneinheiten angemietet hatten und diese Wohnungen immer noch vorhanden sind.
Die gewerbliche Nutzung einer Wohnung ändert daran nichts. Es spielt auch keine Rolle, dass die Baugenehmigung für ein Zweifamilienhaus erteilt wurde, wenn sich jetzt 3 Wohnungen im Haus befinden.
Anders kann es nur sein, wenn zu Beginn des Mietvertrages eine Wohnung bereits ausschließlich gewerblich genutzt worden wäre, also zu Beginn nur die Wohnung der Vermieter und die der Mieter im Haus bestanden hätte. Dann wäre eine erleichterte Kündigung des Mietvertrages wohl möglich gewesen.
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