Logo

Eigenbedarf für geschiedene Ehefrau, geschiedenen Ehemann

Eigenbedarf an einer Wohnung können Vermieter auch für die geschiedene Ehefrau, den geschiedenen Ehemann geltend machen.

Eigenbedarfskündigung - Vermieter benötigt die Wohnung selbst

Von einem Vermieter kann ein Mietvertrag durch ordentliche Kündigung mit der geltenden Kündigungsfrist beendet werden, wenn die Wohnung für eigene Zwecke benötigt wird, der sogenannte Eigenbedarf.

Die Rechtsprechung insbesondere des Bundesgerichtshofs hat den Kreis der Personen, für die Eigenbedarf geltend gemacht werden kann, beständig ausgeweitet.

Eigenbedarf - Kündigung des Vermieters muss nachvollziehbar sein

Eigenbedarf für geschiedene Ehefrau - geschiedenen Ehemann

Ein Vermieter kündigte den Wohnungsmietvertrag einer Familie mit der Begründung, er wolle seine geschiedene Ehefrau in dieser Wohnung wohnen lassen. Der Mieter wehrte sich, das Landgericht Amsberg bestätigte die Kündigung als rechtmäßig.

Eigenbedarfskündigung - geschiedene Ehefrau, geschiedener Ehemann gehört zur Familie

Eigenbedarf soll nach dem Gesetz, § 573 Abs. 1 Nr 2 BGB möglich sein, "der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt"

Die meisten Fachjuristen waren der Ansicht, ein Eigenbedarfsgrund liege in Scheidungsfällen nicht vor, denn mit der Scheidung wird eigentlich die familienrechtliche Verbindung zwischen den früheren Eheleuten zerschnitten, und ein gemeinsamer Haushalt besteht meist auch nicht mehr.

Bundesgerichtshof - Eigenbedarfskündigung für geschiedene Ehegatten ist zulässig

Der BGH entschied mit Urteil vom 2.9.2020 (Az. VIII ZR 35/19 ) gegenteilig: Der Familienbegriff umfasse auch geschiedene Ehegatten. Die Begründung beruft sich darauf, auch geschiedene Ehegatten hätten wegen eines "typischen Näheverhältnisses" ein Zeugnisverweigerungsrecht, auch wenn die Ehe nicht mehr bestehe. Das hat zwar mit der Frage des Eigenbedarfsgrundes nicht wirklich etwas zu tun, die Schlussfolgerung ist äußerst fragwürdig.

Die meisten Gerichte werden aber künftig auch in solchen Fällen Eigenbedarf für gegeben halten.



Redaktion


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: