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Mietminderung bekommen - Zahlung unter Vorbehalt nicht erklärt

Können Mieter, die trotz eines bestehenden Mangels die Miete der Wohnung ohne Vorbehalt weitergezahlt haben, wegen Mietminderung Miete zurückfordern?

Mietminderung bekommen - erhebliche Beeinträchtigung der Wohnnutzung als Voraussetzung

Ist der Gebrauch, die Nutzung der Wohnung durch Mängel erheblich beeinträchtigt und weiß der Vermieter von dem Mangel, dann bestimmt das Gesetz ausdrücklich, dass die Pflicht zur Mietzahlung entsprechend gemindert ist:

Mietminderung für Mietwohnung ist gesetzlich geregelt 

Hinweis


Mieter müssen ihre Miete im Voraus bezahlen - der direkte Abzug von Miete wegen einer nicht berechtigten oder auch einer zu hohen Mietminderung kann zu Mietschulden und zur Kündigung des Mietvertrags führen:
Mietminderung - Wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten?

Bundesgerichtshof zur Mietminderung - Mieter muss Vorbehalt für Mietzahlung erklären

Der Bundesgerichtshof (BGH) meinte 2003, dass der durchschnittliche Mieter von seinem Mietminderungsrecht weiß. Der Mieter müsse dem Vermieter ausdrücklich einen Rückforderungsvorbehalt mitteilen, wenn er das Recht behalten wolle, gezahlte Mieten zurückzufordern.

Dabei bezog sich der BGH auf § 814 BGB ("Zahlung trotz Kenntnis der Nichtschuld").

  • Für den Monat, in dem der Mangel erst auftritt, die Miete also schon gezahlt ist, muss auch nach Ansicht des BGH kein Vorbehalt erklärt werden; der entsprechende Mietanteil kann zurückgefordert werden.
  • Aber wenn der Mangel nicht gleich beseitigt wird, soll in den Folgemonaten die Miete nur zurückgefordert werden können, wenn der Mieter einen entsprechenden Vorbehalt erklärt hat.

Landgericht Berlin zu Mietminderung - Rückforderung von Miete auch ohne Vorbehalt

Das Landgericht Berlin hat in einem Urteil vom 1.3.2018 (Az.: 67 S 342/17) dieser Idee des BGH widersprochen. Im entschiedenen Fall hätten die Mieter ganz offenbar nicht gewusst, dass sie ein Mietminderungsrecht ohne weiteres in Anspruch nehmen können, und das sei nach Erfahrung der Landgerichtskammer bei vielen Mietern nicht der Fall. Zweck des § 814 sei der Schutz des Zahlungsempfängers (hier: des Vermieters), der darauf vertraue, dass der Mieter trotz des Mangels die volle Miete bezahlen wolle. Ein solches Vertrauen des Vermieters, so das Landgericht, entstehe aber schon dadurch nicht, dass der Mieter eine Mangelanzeige geschickt hat.

Bundesgerichtshof - Mietrückforderung wegen Mietminderung ohne Vorbehalt 

Das Landgericht hatte die Revision zugelassen. Nun hat der BGH in einem Beschluss vom 4.9.2018 (Az. VIII ZR 100/18) angekündigt, dass er die Entscheidung des Landgerichts nicht aufheben wird.

  • In diesem Fall sei klar dokumentiert, dass der Mieter keine Kenntnis vom gesetzlichen Minderungsrecht gehabt hatte.

Ganz aufgeben wollte der Bundesgerichtshof die von der Rechtsprechung selbst erfundene Beschränkung des gesetzlichen Mietminderungsrechts allerdings noch nicht.

Die Revision wurde nach dem Hinweis zurückgenommen, die Entscheidung des Landgerichts Berlin wurde rechtskräftig.

Hinweis


proMietrecht rät Mietern weiterhin, bei Mängeln frühzeitig einen Rückforderungsvorbehalt zu erklären.

Mietminderung - Zahlung unter Vorbehalt Vermieter nicht mitgeteilt 



Redaktion


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