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Mietpreisbremse - Landgericht bestätigt Rückzahlung zu hoher Miete

Das Landgericht Berlin hat die Mietpreisbremse bestätigt, es hat eine gegen ein Rückforderungsurteil gerichtete Berufung zurückgewiesen.

Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts

Ein Urteil des Amtsgerichts Neukölln hatte den Vermieter verurteilt, wegen Verstoßes gegen die Mietpreisbremse zuviel gezahlte Miete in Höhe von 1.105,45 € an den Mieter zurückzuzahlen, und außerdem festgestellt, welche Miete für die Zukunft gilt.

Landgericht Berlin bestätigt Anwendung der Mietpreisbremse - Rückzahlung zu hoher Miete

Die 65. Kammer des Landgerichts Berlin (65 S 424/16 ) hat am 29.3.2017 bestätigt: Es gebe keine Anhaltspunkte für eine Verfassungswidrigkeit der anzuwendenden Gesetzesvorschrift (§ 556d BGB) oder der darauf beruhenden Verordnung für Berlin. 

  • Bei der Wiedervermietung der Wohnung an den Kläger habe die Miete daher die ortsübliche Vergleichsmiete nicht um mehr als 10 % übersteigen dürfen.

Ermittlung der Vergleichsmiete nach dem Berliner Mietspiegel

Die Vergleichsmiete sei nach dem Berliner Mietspiegel 2015 zu ermitteln, der zumindest als einfacher Mietspiegel herangezogen werden könne.
Daraus ergebe sich korrekt der ausgeurteilte Rückzahlungsanspruch für die abgelaufenen Monate, und es bestehe auch der Feststellungsanspruch für die Zukunft, dass die Miete nicht höher sei.

Bundesverfassungsgericht bestätigt Landgericht Berlin

Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, dass die Mietpreisbremse verfassungsgemäß ist.

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Mietpreisbremse


Redaktion


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