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Mietpreisbremse in Berlin - Es kommt darauf an, wo man wohnt

So recht schlau werden können Mieter aus der Rechtsprechung des Berliner Landgerichts zur Mietpreisbremse nicht, und auch Rechtsanwälte müssen sich gut orientieren, denn das Landgericht Berlin spricht nicht mit einer Stimme.

Landgerichtskammern Berlin - Berufungen im Wohnungsmietrecht

Berlin verfügt über fünf Landgerichtskammern, die für Berufungen im Wohnungsmietrecht zuständig sind, die Zivilkammern (ZK) 63 bis 67. Und in diesen Zivilkammern haben sich mittlerweile drei verschiedene Arten des Umgangs mit der Mietpreisbremse etabliert.

Zivilkammer ZK 67 - Vorlage zum Bundesverfassungsgericht

Die Zivilkammer 67 befand am 07.12.2017 (Az. 67 S 218/17 ), die Vorschriften der sogenannten Mietpreisbremse verstießen gegen die Verfassung, und legte ein Verfahren dem Bundesverfassungs­gericht zur Entscheidung vor.

Bis das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, kommen auch die anderen Mietpreisbremsenfälle bei dieser Zivilkammer nicht voran. Die Zivilkammer 67 ist zuständig für Berufungssachen gegen Entscheidungen der Amtsgerichte Mitte/Tiergarten und Wedding.

Berliner Zivilkammern (ZK 64, 65 und 66) - Anwendung der Mietpreisbremse

Bereits zuvor hatte die Zivilkammer 65 (zuständig für Berufungen gegen Entscheidungen der Amtsgerichte Pankow/Weißensee und Neukölln) am 29.03.2017 (Az. 65 S 424/16 ) entschieden, dass sie die Vorschriften der Mietpreisbremse für verfassungsgemäß und die Mietpreisbremse in Berlin für anwendbar halte. Dies bestätigten sie auch nach der Entscheidung der ZK 67 wiederholt.
Siehe dazu: Mietpreisbremse verfassungsgemäß und entsprechend anwendbar

  • Die Zivilkammer 64 (zuständig für Berufungsverfahren gegen Entscheidungen des Amtsgerichts Charlottenburg) entschied am 20.06.2018 (Az. 64 S 199/17 ), dass sie die Vorschriften der Mietpreisbremse für verfassungsgemäß und in Berlin für anwendbar halte.
  • Und zuletzt entschied am 13.08.2018 nun auch die ZK 66 (Az. 66 S 18/18 ), zuständig für Berufungen gegen Entscheidungen des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg, dass sie die Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften der Mietpreisbremse und deren Anwendbarkeit in Berlin nicht in Zweifel ziehe.

Zivilkammer ZK 63 - Aussetzung der Verfahren zur Mietpreisbremse

Anders entschied die Zivilkammer 63 (zuständig für Köpenick, Lichtenberg - einschließlich vormals Hohenschönhausen -, Schöneberg und Spandau) am 23.01.2018 (Az. 63 S 156/17 ): Sie werde nun Rechtsstreite über die Mietpreisbremse bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Vorlage der  ZK 67 schlicht aussetzen. Es passiert hier also absehbar auf Jahre hinaus nichts, denn eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dieser Sache steht nicht an, ja selbst ein Verhandlungstermin ist noch längst nicht ins Auge gefasst. Eine fragwürdige Entscheidung, da die ZK 63 sich damit de facto um die Beantwortung der Frage drückt, ob sie selbst die Vorschriften der Mietpreisbremse für verfassungsgemäß hält.

Mietpreisbremse in Berlin – in einigen Bezirken gerichtlich durchsetzbar

Mieter/innen, deren Wohnungen im Zuständigkeitsbereich der Amtsgerichte Pankow/Weißensee, Neukölln, Charlottenburg und Tempelhof-Kreuzberg liegen, können also damit rechnen, dass die Mietpreisbremse angewendet wird, wenn sie eine überteuerte Wohnung seit 01.06.2015 bezogen haben.

  • Wenn man sich zuvor ordentlich informiert oder anwaltlich beraten lässt, sind die Erfolgsaussichten in der Regel sehr gut.
Hinweis


Selbst wenn das Bundesverfassungsgericht in einigen Jahren unerwarteterweise zu dem Ergebnis kommen sollte, dass die Vorschriften der Mietpreisbremse verfassungswidrig seien, verlieren einmal rechtskräftig gewordene Urteile nicht ihre Gültigkeit.

Mietpreisbremse  in Berlin - gerichtlich in manchen Berliner Bezirken nicht durchsetzbar

Mieter/innen der Bezirke, deren erstinstanzliche Gerichte die Amtsgerichte Mitte/Tiergarten, Wedding, Köpenick, Lichtenberg (einschließlich vormals Hohenschönhausen), Schöneberg und Spandau sind, müssen hingegen damit rechnen, auf eine Entscheidung ihrer Sache bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts warten zu müssen, wenn sie die überteuerte Miete ihrer seit 01.06.2015 bezogenen Wohnung vor Gericht angreifen wollen. Das kann allerdings noch einige Jahre dauern.

Ob man in Berlin also von der Mietpreisbremse (kurzfristig) Gebrauch machen kann, oder nicht, hängt schlicht davon ab, in welchem Bezirk man wohnt. Ein absurder Zustand.


Max Althoff, Rechtsanwalt
10585 Berlin
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