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Ratgeber Untervermietung
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Mietvertrag - Unterschrift fehlt - wer ist Mieter der Wohnung? - Urteil
Sind im Mietvertrag mehrere Mieter aufgeführt, haben aber nicht alle im Vertrag bezeichneten Personen unterschrieben, so ist es in der Regel so, dass nur der / die Unterzeichner Mieter, Vertragspartner des Vermieters geworden sind.
Nicht alle Personen unterschreiben Mietvertrag - wer ist dann Mieter der Mietwohnung?
Wer Mieter ist, ergibt sich daraus, welche Personen im Vertrag als Mieter / Mietpartei aufgeführt sind.
Das alleine ist aber nicht ausreichend, denn
- ganz wesentlich ist:
Die Personen, die den Vertrag unterschreiben, sind bzw. werden Mieter der Wohnung.
Ausnahme:
Hat ein unterzeichnender Mieter bei Vertragsabschluss eine Vollmacht von anderen Personen, den Mietvertrag schließen zu können, dann sind auch die mit der Vollmacht vertretenen Personen, die nicht persönlich unterschreiben, Mieter.
Mutter und Sohn stehen im Mietvertrag - Unterschrift nur von der Mutter - Sohn nicht Mieter
Das Landgericht Saarbrücken (Urteil v. 11.12.2015, Az. 10 S 112/15) hatte einen Fall zu beurteilen, wo bei einer im Mietvertrag als Mieter aufgeführten Person die Unterschrift fehlte.
Im Mietvertrag waren die Mutter und der volljährige Sohn als Mieter aufgeführt.
Unterschrieben hatte den Vertrag nur die Mutter. Ab Beginn des Mietverhältnisses lebten beide zusammen in der Wohnung.
Unterschrift unter Mietvertrag fehlt - durch Zusammenwohnen wird man nicht Mieter
- Ein Zusammenwohnen, so das Gericht, reiche nicht dafür aus, dass der Sohn auch Mieter / Vertragspartner sei.
- Der Vermieter konnte daher Forderungen aus dem Mietverhältnis gegen den Sohn nicht durchsetzen.
Ehepaar hat Mietvertrag geschlossen - nur ein Ehepartner hat Vertrag unterschrieben
Im Fall von Ehepaaren kann es dagegen sein, dass beide Ehepartner Mieter sind, auch wenn nur einer den Vertrag unterschrieben hat. Ein Vermieter (oder ggf. auch das Ehepaar, bzw. ein Ehepartner) muss dann nachweisen, auf Grund welcher Tatsachen beide Eheleute Mieter sind.
- Gelingt dies nicht, so ist nur der Ehepartner Vertragspartner des Vermieters geworden, der den Vertrag unterschrieben hat.
Weitere Einzelheiten: Sind Ehepartner, Eheleute immer gemeinsam Mieter?
Redaktion
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