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Einzug für Mieter nicht möglich, da die Wohnung nicht leer, frei ist

Im Rahmen einer einmaligen Sonderaktion für registrierte Nutzer konnten Fragen an die Redaktion gestellt werden. Hier veröffentlichen wir einzelne Fragen und Antworten, die ein breiteres Interesse finden.

Frage an die Redaktion:

Wir haben einen Mietvertrag unterschrieben.

Was passiert, wenn der bisherige Mieter nicht auszieht, wir nicht einziehen können, die Wohnung nicht leer,  frei ist?



Sehr geehrte Fragestellerin,

der Vermieter hat sich verpflichtet, Ihnen die Wohnung gemäß Mietvertrag zum ... zur Verfügung zu stellen. Letztlich können Sie nur abwarten, ob die Wohnung dann auch wirklich frei ist.

Ist die Wohnung zum Datum des Mietvertragsbeginns am ... noch nicht frei, dann ist der Vermieter Ihnen gegenüber schadenersatzpflichtig.

Sie sollten dann umgehend klären, welche Kosten Ihnen für Ihre anderweitige Unterbringung, etwaige Einlagerung von Möbeln, und/oder sonstige Aufwendungen entstehen, und entsprechenden Kostenvorschuss vom Vermieter verlangen.

Falls diese Situation eintritt, nehmen Sie bitte umgehend anwaltlichen Rat in Anspruch!

Freundliche Grüße

RA Dr. Rainer Tietzsch


  • Die Antwort kann nur eine allgemeine Information auf die Frage bieten. Für einen konkreten Rechtsrat sollte ein Rechtsberater aufgesucht werden, damit die Einzelheiten geprüft werden können.



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