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Modernisierung der Wohnung - Vermieter will zusätzlichen Balkon
Will der Vermieter einen zweiten Balkon an die Wohnung anbauen, dann stellt das nicht unbedingt eine Wertverbesserung dar, die der Mieter dulden muss.
- Die Abwägung, ob eine Wertverbesserung vorliegt, kann oft nur im Einzelfall getroffen werden.
Das Landgericht Berlin (Az. 65 S 193/15) hat in einem Urteil vom 25.9.2015 sehr sorgfältig geprüft, ob ein Zweitbalkon, den der Vermieter an die Wohnungen(en) anbauen wollte, eine duldungspflichtige Modernisierung darstellt.
Vermieter will zusätzlichen, zweiten Balkon anbauen - ist die Modernisierung zu dulden?
Der zweite Balkon sollte zum Hinterhof liegen, mit Blick auf die gegenüberliegende Fassade und die Müllstandsfläche.
Die Abluftanlage eines Restaurants verlief direkt unterhalb des geplanten Balkons und die Balkonanlage hätte zu einer weiteren Verschattung der Wohnungen geführt.
Zusätzlich wäre von den Balkonen der Einblick in die Wohnungen möglich gewesen.
In diesem Einzelfall entschied das Landgericht:
- Das sei keine Wertverbesserung. Die Duldungsklage des Vermieters wurde abgewiesen.
Mehr zu diesem Fall
In einem früheren Fall entschied eine andere Kammer des Landgerichts Berlin (Urteil vom 15.11.2005, Az. 63 S 77/05), dass ein zweiter Balkon für eine Zweizimmerwohnung im Rahmen einer Modernisierungsmaßnahme keine Wertverbesserung sei.
- Wesentlich dabei war, dass durch den Anbau Stellfläche in der Wohnung verloren gegangen wäre - dadurch würden die Nachteile die Vorteile eines weiteren Balkons überwiegen.
Redaktion
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