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Ratgeber Untervermietung
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Psychische Erkrankung, Mietschulden - Kündigung kann unwirksam sein
Ist ein Mieter wegen schwerer psychischer Erkrankung daran gehindert, die Hilfe öffentlicher Stellen in Anspruch zu nehmen, dann kann eine Kündigung der Wohnung wegen Mietrückständen unwirksam sein.
Kündigung wegen Mietschulden, Mietrückstand
Kommt es zu Mietschulden von mehr als einer Monatsmiete, dann kann der Vermieter eine Kündigung schicken.
Mietschulden, Mietrückstand - fristgemäße oder fristlose Kündigung möglich
Das Argument von Mieterseite, das Geld sei gerade nicht vorhanden gewesen, wird meist gar nicht gehört.
Mietrückstand, weil zustehende Gelder nicht beantragt oder nicht gezahlt
Auch wenn Mieter einen Anspruch auf Zahlungen aus der Staatskasse (JobCenter, Sozialamt) haben, dort aber keinen Antrag stellen oder das Amt einfach nicht gezahlt hat, können sich Mieter damit mesit nicht entlasten.
Manchmal entscheiden Richter aber doch zugunsten der Mieter.
Erwerbsminderungsrente nicht beantragt wegen psychischer Erkrankung
Ein Mieter hatte eine schwere psychische Erkrankung. Trotz Behandlung führte die Erkrankung dazu, dass er völlig handlungsunfähig wurde.
Er konnte nicht mehr arbeiten, schaffte es auch nicht, eine Erwebsminderungsrente zu beantragen. Die Miete für die Wohnung wurde sechs Monate lang nicht gezahlt.
Mietrückstand, fristlose und fristgemäße Kündigung
Es kam zu Mietrückständen, der Vermieter kündigte fristlos und zugleich fristgemäß.
Die Mietrückstände wurden von der Stadt übernommen, so dass die fristlose Kündigung unwirksam wurde.
- Es blieb aber noch die fristgemäße Kündigung, die nach Meinung des Bundesgerichtshofs durch eine nachträgliche Zahlung oder durch eine Übernahme der Schulden nicht unwirksam wird.
Lesetipps
Kündigung der Wohnung durch Vermieter - psychische Erkrankung des Mieters
Das Landgericht Kassel entschied in einem Urteil vom 26.1.2017 (Az. 1 S 170/15), dass für eine ordentliche (fristgemäße) Kündigung ein Verschulden des Mieters Voraussetzung ist, und dies sei eben in diesem Falle nicht gegeben. Er habe durch die schwere psychische Erkrankung in einer Ausnahmesituation gestanden.
Mietschulden - wegen psychischer Erkankung Miete nicht bezahlt
Da die Mietschulden inzwischen übernommen worden seien, sei kein ausreichender Grund für eine Kündigung gegeben.
Siehe dazu auch:
- Kündigung Mietvertrag wegen Mietrückstand kann unwirksam sein
von Rechtsanwalt Florian Hermann
Redaktion
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