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Kündigung wegen Mietschulden - psychische Erkrankung des Mieters

Eine schwere und langandauernde psychische Erkrankung des Mieters kann bei der ordentlichen Kündigung wegen Zahlungsrückständen berücksichtigt werden, so dass die Kündigung dann als unwirksam angesehen wird.

Fristlose und fristgemäße Kündigung wegen Mietrückstands

Kommt es in einem Mietverhältnis zu Mietrückständen, dann kann der Vermieter eine fristlose Kündigung schicken, aber auch eine fristgemäße (ordentliche) Kündigung wegen Vertragsverletzung.

  • Oft wird in einem Schreiben sowohl fristlos als auch fristgemäß gekündigt. Die fristlose Kündigung kann durch zügige Nachzahlung der Rückstände oder durch eine entsprechende Verpflichtung einer Behörde unwirksam werden.
Tipp

Abwendungszahlung, das ist die Zahlung aller Mietrückstände innerhalb der Schonfrist.

Ordentliche Kündigung wird durch Zahlung eines Mietrückstands nicht unwirksam

  • Der Bundesgerichtshof ist aber der Meinung, dass die zügige Nachzahlung der offenen Mieten (sogenannte Abwendungszahlung) die ordentliche Kündigung nicht unwirksam macht, ebenso wenig die nachträgliche Ãœbernahme der Mietschulden durch eine öffentliche Stelle.
Hinweis


Die meisten Richter folgen dieser Meinung.

Nicht rechtzeitige Zahlung der Miete - ordentliche Kündigung verlangt Verschulden

Manche Gerichte prüfen dann aber bei der ordentlichen Kündigung, ob den Mieter an der Vertragsverletzung - nicht rechtzeitige Zahlung, - ein Verschulden trifft.

Verschulden bei psychischer Erkrankung?

  • Ist ein Mieter durch nicht voraussehbare schwere psychische Erkrankung gehindert gewesen, seine Verpflichtungen zu erfüllen, dann kann das zur Unwirksamkeit der wegen Zahlungsrückstand ausgesprochenen ordentlichen Kündigung führen, jedenfalls dann, wenn die Mietschulden nachträglich bezahlt werden oder sich eine öffentliche Stelle zur Ãœbernahme der Schulden verpflichtet.
Hinweis


Man kann sich allerdings nicht darauf verlassen, dass Ihr zuständiges Gericht das so beurteilt. Es ist dringend notwendig, in solchem Fall umgehend eine Anwältin, einen Anwalt einzuschalten.


Redaktion


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