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Rauchen in der Mietwohnung - Schadenersatz wegen vergilbter Türen
Durch starkes Rauchen in der Wohnung kann ein Schaden an der Wohnung entstehen, der vom Mieter zu ersetzen ist.
Als Mieterin und Mieter müssen Sie die gemietete Wohnung pfleglich behandeln.
Geschieht das nicht, kann daraus ein Anspruch des Vermieters auf Schadenersatz entstehen.
Rauchen in der Mietwohnung - vom Mieter verursachte Schäden, keine normale Abnutzung
Innerhalb Ihrer Wohnung kann Ihnen das Rauchen nicht untersagt werden. Sie müssen allerdings darauf achten, dass andere Bewohner nicht übermäßig gestört werden, und dass an der Wohnung durch das Rauchen keine Schäden entstehen, die über die gewöhnliche, normale Abnutzung während der Mietzeit hinausgehen.
Türen der Mietwohnung wurden durch Rauchen stark vergilbt
Das Amtsgericht Brandenburg hatte über die Klage eines Vermieters auf Zahlung von Schadenersatz zu entscheiden.
Die Türen in der Wohnung waren durch Nikotinablagerungen so stark und intensiv vergilbt, dass dies durch bloßes Überstreichen nicht hätte beseitigt werden können. Die Türen mussten dafür abgelaugt bzw. komplett abgeschliffen und sodann vorgestrichen und lackiert werden.
Schadenersatz für Schäden durch Rauchen
Das Amtsgericht entschied am 14.6.2019 (Az. 31 C 249/17), das sei eine Beschädigung, die durch bloße Schönheitsreparaturen nicht beseitigt werden konnte. Es verurteilte den Mieter zum Ersatz des entstandenen Schadens.
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