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Schönheitsreparaturen in Wohnung - Einbaumöbel streichen?

Verpflichtet der Mietvertrag Mieter zur Ausführung der Schönheitsreparaturen in der Wohnung, und sollen im Rahmen der Vereinbarung die vorhandenen Einbaumöbel gestrichen werden, dann ist die Regelung zu den Schönheitsreparaturen meist unwirksam.

Mietvertrag - Mieter soll Schönheitsreparaturen tragen - wirksam?

In vielen Mietverträgen werden Mieter dazu verpflichtet, die laufenden Schönheitsreparaturen, Renovierungen, auszuführen. Solche Vereinbarungen sollten immer geprüft werden, da dises oft insgesamt unwirksam sind.

Mietvertrag der Wohnung - Mieter zur Renovierung verpflichtet?

Regelung zum Streichen von Einbaumöbeln im Mietvertrag der Wohnung

Aber auch wenn die Vertragsklausel über die Schönheitsreparaturen grundsätzlich wirksam ist, so gilt das meist nicht für die zusätzliche Klausel, dass auch die Einbaumöbel zu streichen sind.

Klausel zum Streichen der Einbaumöbel - Vereinbarung über Renovierungspflicht unwirksam

Fast immer handelt es bei dieser Zusatzklausel um eine Formularklausel - die ist unwirksam, und sie kann sogar die Renovierungsverpflichtung insgesamt unwirksam machen.

  • Rechtlich wirksam wäre möglicherweise eine Individualvereinbarung, dass Einbaumöbel zu streichen sind. Aber der Vermieter müsste beweisen, dass es sich um eine Individualvereinbarung handelt.
  • Die Anforderungen an eine Individualvereinbarung sind sehr hoch:
    Wohnungsmietvertrag - besteht eine Individualvereinbarung?

Schönheitsreparaturen sehen vor, dass Einbaumöbel zu streichen sind - keine Renovierung

Steht im Mietvertrag eine solche Regelung, so führt das dazu, dass auch die Regelung im Vertrag über die Schönheitsreparaturen, dass der Mieter renovieren muss, insgesamt unwirksam ist.

Der Grund:

Mieter werden ein Ãœbermaß von Renovierungspflichten abverlangt, es kommt zum sogenannten Summierungseffekt: 

Mietvertrag - AGB-Klauseln können in der Summierung unwirksam sein


Redaktion


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