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Schönheitsreparaturen - Einbaumöbel lackieren, streichen

Kann im Rahmen der Schönheitsreparaturen im Mietvertrag vereinbart werden, dass auch die Einbaumöbel der Wohnung Mieter streichen sollen?

Streichen von Einbaumöbeln gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen

Das Streichen von Einbaumöbeln ist nicht in dem Katalog der Zweiten Berechnungsverordnung enthalten. Zu den Schönheitsreparaturen zählen danach:

Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden und der Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und der Außentüren von innen:
Schönheitsreparaturen, Umfang - was sollen Mieter alles renovieren? 

Schönheitsreparaturen - Streichen von Einbauschränken, Einbaumöbeln ist vereinbart

Kann eine im Mietvertrag enthaltene AGB-Klausel Mieter zu solchen Arbeiten verpflichten?

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass eine solche Schönheitsreparaturklausel unwirksam ist, da die Klausel Mietern ein Ãœbermaß an Renovierungsverpflichtungen aufbürdet.  
Urteil: 
Schönheitsreparaturen in Wohnung - Einbaumöbel streichen
 

Unwirksame Formularklausel führt zur Unwirksamkeit der Regelung zu Schönheitsreparaturen

Weil dadurch die Regelung zu den Schönheitsreparaturen unwirksam war, war die Verpflichtung des Mieters zur Ausführung der Schönheitsreparaturen insgesamt unwirksam.

Unwirksamkeit der Vereinbarung über die Schönheitsreparaturen - keine Renovierung

Die Folge aus dem Urteil: 

Lesetipps


Summierungseffekt kann zur Unwirksamkeit der Renovierungspflicht führen.


Redaktion


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