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Schadenersatz vorgetäuschter Eigenbedarf - Vergleichbarkeit Ersatzwohnung

Besteht ein Anspruch auf Schadenersatz, weil der Eigenbedarf vorgetäuscht wurde, dann können Unterschiede zwischen der bisherigen Wohnung und der Ersatzwohnung bei der Bemessung der Höhe des Schadenersatzanspruchs eine Rolle spielen.

Kündigung wegen Eigenbedarfs

Der Vermieter kann den Wohnungsmietvertrag kündigen mit der Begründung, er benötige die Wohnung jetzt selbst oder für Angehörige seiner Familie oder seines Haushalts.

Kündigung wegen Eigenbedarfs - welche Rechte haben Mieter?

Der Vermieter muss die Gründe für diesen sogenannten Eigenbedarf im Kündigungsschreiben benennen, und sie müssen selbstverständlich der Wahrheit entsprechen.

Vorgetäuschter Eigenbedarf - Schadenersatz

Hat der Vermieter den Eigenbedarf vorgetäuscht, dann haben Mieter, die im Hinblick auf die Kündigung die Wohnung aufgegeben haben, einen Anspruch auf Schadenersatz.

Täuschung bei Eigenbedarf - Schadenersatz für Mieter

Es kann für Mieter schwierig sein nachzuweisen, dass der Vermieter von vornherein getäuscht hat - es könnten ja auch nachträglich Änderungen eingetreten sein, die den ursprünglich vorhandenen Plan eines Einzugs in die Wohnung vereitelt haben. Steht das fest, dann geht es um die Höhe des Schadenersatzes.

Höhe des Schadenersatzes wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf - Ersatzwohnung

Zu ersetzen sind dann die Schäden, die den Mietern durch die unberechtigte Eigenbedarfskündigung entstanden sind. Außer Umzugskosten, Kosten für die Anpassung der Möblierung an die neue Wohnung, muss vor allem meist für die Ersatzwohnung eine höhere Miete bezahlt werden. Dabei spielt auch die Vergleichbarkeit der bisherigen und der Ersatzwohnung eine Rolle.

Eigenbedarf war vorgetäuscht - Schadenersatz - Ersatzwohnung nicht vergleichbar?

Ein Vermieter hatte - davon waren die Gerichte überzeugt - den in Kündigungen behaupteten Eigenbedarf nur vorgetäuscht: Weder die Wohnung der Kläger noch eine weitere zeitgleich wegen Eigenbedarfs gekündigte wurde wie angekündigt bezogen,

Die Mieter hatten, nachdem ein Räumungsprozess in zwei Instanzen negativ ausging, ihre Wohnung zurückgegeben und eine neue Wohnung bezogen. Die neue Wohnung war etwas größer als die bisherige, andererseits gehörte zu der bisherigen Wohnung ein nutzbarer Garten.

Vorgetäuschter Eigenbedarf - Schadenersatz wegen höherer Miete der Ersatzwohnung 

Das Landgericht Bonn entschied durch Urteil vom 1.10.2022 ( Az. 6 S 9/20 ), dass den Mietern zwar nicht 42.000 € wie verlangt, aber doch knapp 19.000 € als Schadenersatz zustanden.

Da einerseits die neue Wohnung größer sei als die bisherige, andererseits aber kein Garten zur Verfügung stehe, was in der Innenstadt eine hohe Bedeutung habe, sei die Ersatzwohnung der bisherigen Wohnung gleichwertig, die Mietdifferenz sei daher von dem vertragsbrüchigen Vermieter zu erstatten, ebenso wie die Umzugskosten. Weitere Schadenersatzpositionen waren nach Ansicht der Gerichte nicht nachgewiesen.


Redaktion


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