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Thüringen - Mietpreisbremse für Erfurt und Jena

In Thüringen gelten die Städte Erfurt und Jena als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt.

So hat es die Landesregierung von Thüringen durch eine Verordnung festgelegt. 

In Erfurt und Jena gilt damit die sogenannte Mietpreisbremse: 
Mietpreisbremse - hohe Miete führt zu Mietrückzahlung wegen Verstoß 
Mietpreisbremse - Begrenzung der Mieten bei Neuvermietung möglich  

Mietpreisbremse in Thüringen

  • Bei Neuvermietung muss der Vermieter seit dem 15.03.2016 die ortsübliche Vergleichsmiete beachten, die Miete darf nicht um mehr als 10 % über dieser ortsüblichen Miete liegen.

Es gibt allerdings einige Ausnahmen, und Sie müssen als Mieter eine entsprechende Rüge erheben - erst von diesem Zeitpunkt an können Sie zuviel gezahlte Miete zurückverlangen.


Redaktion


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