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Mietpreisbremse - Vermieter muss Miete zurückzahlen - Urteil
Die Mietpreisbremse, also die Begrenzung der Neuvermietungsmiete in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, wird zu Recht kritisiert und sollte verbessert werden.
- Aber wenn Mieter sich auf diese Regelung berufen und sich wehren, kann das erfolgreich sein.
Berlin - Vermieter muss Miete wegen Verstoßes gegen die Mietpreisbremse zurückzahlen
Das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg (Az. 2 C 202/16) hat am 28.09.2016 einen Vermieter zur Rückzahlung verurteilt, soweit die vereinbarte Miete die mit der sogenannten Mietpreisbremse gegebene gesetzliche Grenze überstieg.
Erlaubt ist bei einem Mieterwechsel (Wiedervermietung) eine maximal 10-prozentige Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Die Mieter hatten sofort nach Abschluss ihres neuen Mietvertrages die entsprechende Rüge erhoben und mussten klagen, weil der Vermieter nicht bereit war, die Miete auf das gesetzlich zulässige Niveau zu senken.
Das Amtsgericht hat in seinem Urteil übrigens auch ausführlich begründet, dass der Berliner Mietspiegel für eine Beurteilung ausreicht.
Redaktion
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