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Ratgeber Untervermietung
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Mietpreisbremse - Urteil wegen Verstoß, Rückzahlung von Miete
Das Amtsgericht Neukölln hat einen Vermieter zur Rückzahlung von Miete verurteilt, soweit sie über den Betrag hinausging, den die Mietpreisbremse festlegt.
Mietpreisbremse gilt in Berlin
Seit 1.6.2015 gilt in Berlin die sogenannte Mietpreisbremse: Bei Wohnungsmietverträgen darf (von Ausnahmen abgesehen) keine Miete vereinbart werden, die die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 10 % überschreitet.
Miete verstößt gegen Mietpreisbremse - Rückzahlungsanspruch
Ab Januar 2019 und abe 1.4.2020 wurde die Mietpreisbremse etwas verschärft:
Ist die Miete höher als erlaubt, können Mieter das mit einer schriftlichen Rüge geltend machen. die Rückzahlung des Differenzbetrags und die Mietsenkung für die Zukunft verlangen.
Miete im Mietvertrag verstößt gegen Mietpreisbremse
Ein Mieter hatte Anfang Juli 2015 den Mietvertrag abgeschlossen, danach festgestellt, dass die Miete um mehr als 200 € überhöht ist, und hatte das auch bald gegenüber dem Vermieter gerügt.
Mietpreisbremse - Mieter klagt erfolgreich gegen Vermieter wegen zu hoher Miete
Da der Vermieter sich weigerte, die Mietdifferenz zurückzuzahlen, musste der Mieter klagen und erhielt Recht. Das Berliner Amtsgericht Neukölln (Az. 11 C 414/15) hat den Mietspiegel angewandt und daraus die ortsübliche Miete abgeleitet. Die nach Zuschlag von 10 % verbleibende Differenz aus der vereinbarten Miete muss der Vermieter zurückzahlen, insgesamt über 1000 Euro.
- Für die Zukunft wurde festgestellt, dass die Mietvereinbarung unwirksam ist, soweit sie die Grenze überschreitet, die durch die Mietpreisbremse gezogen ist.
Gegen das sehr ausführlich begründete Urteil des Amtsgerichts vom 8.9.2016 hatte der Vermieter Berufung eingelegt. Die Berufung wurde zurückgewiesen.
Redaktion
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