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Der Nachbar spielt Trompete - ist das Lärm, eine Ruhestörung?

Ob zu hörendes Trompetenspiel aus einer Nachbarwohnung eine Ruhestörung ist, ist nicht pauschal zu beantworten. 

Musizieren, Trompete spielen in der Wohnung ist eine übliche Freizeitbeschäftigung

Ein sich gestört fühlender Nachbar muss das Üben mit einer Trompete in gewissen Grenzen hinnehmen.

Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 26.10.2018 (Az. V ZR 143/17). Das Urteil betraf den Streit zwischen zwei benachbarten Grundstückeigentümern.

  • Es sind für diesen Fall grundsätzliche Aussagen enthalten, die möglicherweise auch für das unter Wohnungsnachbarn anzuwendende Mietrecht gelten können.

Üben mit einem lauten Instrument - die Dauer für das Üben kann beschränkt werden

Nachfolgend die Einschätzungen des Gerichts in diesem Fall:

  • Eine Beschränkung auf zwei bis drei Stunden werktags und ein bis zwei Stunden an Sonn- und Feiertagen könnten als grober Richtwert anzusehen sein.
  • Wenn besondere Gründe, etwa eine ernsthafte Erkrankung des Nachbarn vorliege, komme auch eine andere Einschränkung in Betracht.

Wie eine zeitliche Regelung im Einzelnen auszusehen hat, dies richtet sich immer nach den Umständen des Einzelfalls.

Berufsmusiker haben das Recht in der Mietwohnung ein Instrument zu spielen, zu üben 

Ein Berufsmusiker, der sein Instrument im häuslichen Bereich spielt um zu üben, hat nicht mehr, aber auch nicht weniger Rechte als Hobbymusiker, sagte das Gericht.
Der Nachbar hatte besonders betont, dass der Profitrompeter auch einzelne Passagen oft viele Male spielte. Das war im Nachbarhaus - wie ein Sachverständiger festgestellt hatte - leise zu hören.

Ruhestörung durch Spielen von Instrumenten - Ruhezeiten einhalten, Rücksicht nehmen

Selbstverständlich sind die Ruhezeiten einzuhalten, und auch außerhalb der Ruhezeiten kann nicht unbegrenzt gespielt werden, denn daraus kann eine für andere nicht hinzunehmende Ruhestörung entstehen, das Trompetenspiel Lärm sein.

Musikunterricht in der Wohnung des Nachbarn stört andere Mieter 

Geben Mieter Musikunterricht in der Wohnung, üben damit eine berufliche Tätigkeit aus, so ist dies nicht einfach möglich, denn eine berufliche Tätigkeit in der Mietwohnung ist nur nach entsprechender Erlaubnis des Vermieters zulässig.
Musikunterricht in der Mietwohnung als Kündigungsgrund

Ist die Erlaubnis des Vermieters erteilt: Unterricht am Wochenende ist nicht ganz ausgeschlossen, denn auch diejenigen, die Musikunterricht nehmen, haben dafür oft nur am Wochenende Zeit - für die Einordnung, ob dies eine Störung ist, kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalls an.

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    Redaktion


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