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Stromdiebstahl führt in der Regel zur Kündigung der Wohnung

In aller Regel ist ein Stromdiebstahl des Mieters ein Kündigungsgrund für den Mietvertrag der Wohnung. In einem besonderen Fall kam ein Gericht zu einem anderen Ergebnis.

Stromausfall in der Wohnung - Mieter und Vermieter streiten sich über Kostenübernahme

Zunächst gab es in der Wohnung einen einwöchigen Stromausfall und anschließend Streit darüber, ob der Mieter für die Wiederherstellung der Stromzufuhr zahlen müsse. 

Mieter soll Repaaraturkosten für Wiederherstellung der Stromversorgung zahlen

Dann fiel der Strom erneut aus. Der Mieter bat den Hauswart, sich darum zu kümmern-

Der Hausmeister meinte, der Mieter solle erstmal die Reparaturkosten wegen des aufgetretenen Stromausfalls zahlen. 

Stromentnahme aus dem Treppenhaus als Selbsthilfe des Mieters

Der Mieter hätte nun bei Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen können; stattdessen griff er zur Selbsthilfe und entnahm ohne Genehmigung und ohne die Hausverwaltung vorher zu fragen mit einem Verlängerungskabel Strom aus dem Treppenhaus. 

Seitens des Vermieters wurde dann der Stecker gezogen und gegen die Wohnungstür des Mieters geworfen - es kam zu wütenden Äußerungen des Mieters.

  • Der Vermieter kündigte seinem Mieter wegen des gesamten Vorfalls.

Unerlaubte Stromentnahme - Vermieter ist nicht zur Kündigung des Mieters berechtigt

Das Landgericht Berlin befand, Urteil zu Az. 18 S 330/15 v. 19.7.2016,  das Verhalten des Vermieters sei nicht geeignet gewesen, "ein konstruktives Gespräch zwischen Vermieter und Mieter anzubahnen und einen verständnisvollen Umgang miteinander zu fördern". 

Unter Berücksichtigung der Gesamtumstände und der nur unzureichenden Unterstützung des Vermieters bei der Bewältigung des Problems der Stromausfälle sei das Verhalten des Mieters nicht so schwerwiegend, dass das Mietverhältnis beendet werden müsse.

  • Der Vermieter konnte sich daher mit seiner Kündigung nicht durchsetzen. 
Hinweis


Es kommt in solchen Fällen sehr auf die Einzelheiten an, ein anderer Richter könnte auch ganz anders entscheiden. 


Redaktion


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