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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Untervermietung - Höhe der Untermiete bei Mietpreisbremse
In Gebieten, in denen die Mietpreisbremse gilt, ist bei einer Untervermietung auch die Miethöhe der Untermiete durch die Mietpreisbremse begrenzt.
Mietpreisbremse - Miethöhe bei Neuvermietung, Wiedervermietung ist begrenzt
Die Bundesländer können durch Verordnung Gebiete festlegen, in denen ein angespannter Wohnungsmarkt besteht, § 556d BGB.
Mietpreisbremse gilt für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt
Ab Inkrafttreten dieser Verordnung darf dann bei einer Wiedervermietung einer Wohnung die Miete maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Untervermietung - der Hauptmieter der Wohnung ist der Vermieter
Wird Wohnraum ganz oder teilweise untervermietet, dann tritt der Hauptmieter gegenüber dem Untermieter als Vermieter auf.
Als Hauptmieter einer Wohnung untervermieten - was ist zu beachten?
- Hauptmieter dürfen ihre Wohnung nur nach vorheriger Erlaubnis des Vermieters untervermieten.
Erlaubnis zur Untervermietung vom Vermieter bekommen
Liegt diese nicht vor, macht sich der Hauptmieter schadenersatzpflichtig. - Der Hauptmieter hat ansonsten gegenüber dem Untermieter alle Pflichten, die auch sonst ein Vermieter gegenüber dem Mieter hat.
Untervermietung - Höhe der Untermiete
Wie hoch die Untermiete sein darf, ist im Gesetz nicht geregelt. Manche Hauptmieter berechnen die Untermiete nach der anteiligen Fläche der zur alleinigen Nutzung vermieteten Räume und verlangen auch einen Anteil für die gemeinschaftlich genutzten Räume, andere Hauptmieter verlangen recht hohe Mieten vom Untermieter.
Untervermietung - Hauptmieter verlangt eine sehr hohe Untermiete
Ein Mieter zahlte für seine 3-Zimmer-Wohnung eine Nettokaltmiete von 560,00 €. Er wollte ein Zimmer untervermieten und dafür eine Untermiete von 447,00 € zuzüglich einer Nebenkostenpauschale von 103,00 € vereinbaren.
Der Mieter verlangte vom Vermieter die Erteilung einer Erlaubnis zur Untervermietung.
Der Vermieter lehnte die Erteilung der Erlaubnis ab, das Amtsgericht verurteilte ihn zur Erteilung der Erlaubnis.
Das Landgericht hob das Urteil auf und wies die Klage auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung ab, weil die Höhe der Untermiete gegen die geltende Mietpreisbremse verstoße.
Die Mietpreisbremse gilt auch bei Untervermietung für die Höhe der Untermiete
Mit Urteil vom 26.04.2022 (Az. 65 S 221/21 ) entschied das Landgericht Berlin: Die vorgesehene Untermiete verstoße gegen § 556d BGB, die infolge der Berliner Mietpreisbegrenzungsverordnung in Berlin anzuwenden sei. Diese Begrenzung gelte auch für den Hauptmieter, der hier als Vermieter im Rahmen der Untervermietung auftrete.
Selbst wenn man - abweichend von dem Untermietvertrag, wonach nur ein Zimmer untervermietet werde - davon ausgehe, dass die Wohnung vom Untermieter zur Hälfte genutzt werde, sei die danach zulässige anteilige Miethöhe weit überschritten.
Auch die Angabe, dass die Wohnung durch eine Einbauküche, Badezimmermobiliar, das Zimmer durch ein Bett "möbliert" sei, rechtfertige die Mietüberschreitung nicht.
- Der Vermieter sei nicht verpflichtet, eine Untervermietungserlaubnis zu erteilen, damit der Hauptmieter eine Miete entgegen der für die Wohnraumvermietung in diesem Gebiet geltenden Mietbegrenzung erzielen könne.
Redaktion
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