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Wohnungsrückgabe mit bunten Wänden - Schadenersatz

Ein Mieter hatte verschiedene Zimmer der Wohnung mit blauer und roter Farbe gestrichen und die Wohnung mit bunten Wänden an den Vermieter zurückgegeben. 

Rückgabe der Wohnung - Zimmer sind farbig gestrichen

Der Eigentümer machte deswegen Ansprüche wegen nicht durchgeführter bzw. nicht ordnungsgemäßer Schönheitsreparaturen geltend.
Schönheitsreparaturen nicht fachgerecht - Schadenersatz für Vermieter 

Unwirksame Renovierungsklausel - bunte Wände in der Wohnung führen zu Schadenersatz 

Das Amtsgericht verurteilte den Mieter wegen nicht vertragsgerechter Rückgabe der Wohnung zur Zahlung von Schadensersatz. Dagegen richtete sich die Berufung des Mieters.

Im Mietvertrag stand eine unwirksame Klausel für die Ausführung der Schönheitsreparaturen.

Rückgabe der Wohnung mit bunten Wänden - Urteil des Landgerichts

Die Berufung vor dem Landgericht Essen (Az. 10 S 344/10) hatte keinen Erfolg.

Das Gericht urteilte, dass der Mieter, trotz einer unwirksamen Renovierungsklausel, wegen der farbigen Wände seine mietvertraglichen Pflichten verletzt habe. Dem Vermieter wurde deshalb Schadenersatz zugesprochen.
Schaden durch Mieter - Vermieter muss keine Frist für Beseitigung geben 

Hinweis


In diesem Fall ging es auch noch um die Aussparung eines malermäßig nicht bearbeiteten Bereichs an einer Wand. Diese Unterlassung sei eine nicht fachmännisch ausgeführte Schönheitsreparatur, eine Beschädigung der Mietsache. Auch hierfür sei der Mieter zum Schadenersatz verpflichtet.

Das Streichen kräftiger Farbtöne während der Mietzeit darf sein

Grundsätzlich ist es nicht verboten, wenn der Mieter während der bestehenden Mietzeit die Räume in kräftigen Farbtönen streicht, denn Mieter haben während der Mietzeit ein freies Gestaltungsrecht.

  • Unabhängig von der Wirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel ist es aber eine Vertragsverletzung, wenn die Wohnungsrückgabe in einem farblichen Zustand erfolgt, der die Grenzen des normalen Geschmacks überschreitet, und eine Neuvermietung, wegen bunter Wände, praktisch unmöglich sei.


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