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Verhinderung Vorkaufsrecht für die Mietwohnung - Schadenersatz
Ein Vermieter, der die vermietete Eigentumswohnung verkauft, und den Mieter über den Verkauf nicht informiert, kann sich bei Verhinderung des Vorkaufsrechts für die Mietwohnung schadenersatzpflichtig machen.
Schadenersatz des Vermieters für Mieter bei Verletzung des gesetzlichen Vorkaufsrechts
Schadenersatz für den Mieter kann nur möglich sein:
- wenn die Wohnung nach Abschluss des Mietvertrags in Wohnungseigentum umgewandelt wurde,
- und wenn sie danach das erste Mal verkauft wird.
Als Mieterin oder Mieter einer solchen Wohnung haben Sie ein gesetzliches Vorkaufsrecht (es gibt aber auch Ausnahmen).
Vermieter muss Kaufvertrag seinem bisherigen Mieter zur Kenntnis geben
Das bedeutet, dass der Vermieter Ihnen den geschlossenen Kaufvertrag vorlegen muss.
Sie haben dann zwei Monate Zeit, zu entscheiden, ob Sie anstelle des Käufers in den Kaufvertrag eintreten, das Vorkaufsrecht ausüben - freilich muss das nötige Geld auch vorhanden sein oder zu beschaffen sein.
- Wenn der Vermieter Sie über den Verkauf gar nicht informiert, verletzt er seine gesetzliche Pflicht.
Es wird dann zwar vermutlich der neue Eigentümer ins Wohnungsgrundbuch eingetragen. Sie als Mieterin oder Mieter haben aber einen Schadenersatzanspruch: Schaden, der Ihnen durch die Gesetzesverletzung entstanden ist, können Sie ersetzt verlangen.
Übrigens sind Sie nach dem (ersten) Verkauf mindestens 3 Jahre, in manchen Städten bis zu 10 Jahre vor einer Eigenbedarfskündigung geschützt.
Redaktion
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