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Wohngemeinschaft - Mitgliederwechsel - Zustimmung des Vermieters

Eine Wohngemeinschaft möchte einen oder mehrere Mitbewohner, Mitglieder auswechseln - muss der Vermieter dem Wechsel, dem Austausch von Mitgliedern zustimmen?

Mehrere Mieter wollen eine Wohngemeinschaft werden

Es gibt mehrere Gestaltungsmöglichkeiten für Vermieter und Mieter, wenn die Mieter einer Wohnung eine WG bilden wollen.

Gründung einer Wohngemeinschaft - Möglichkeiten der Vertragsgestaltung

Soll so verfahren werden, dass mehrere WG-Mitglieder Hauptmieter werden,

Wohngemeinschaft - Mehrere Mieter schließen Mietvertrag

dann ist es mit Blick auf die Zukunft sinnvoll, sich darüber Gedanken zu machen, was passieren soll, wenn ein oder mehrere WG-Mitglieder ausziehen wollen. Häufig finden sich in solchen Mietverträgen über diese Frage keine Regelung - man ist als Mieter froh, einen solchen Mietvertrag zu bekommen, und denkt nicht daran, was Jahre später der Fall sein könnte.

Vereinbarung mit Vermieter über Hauptmieterwechsel in einer Wohngemeinschaft

Am besten ist es, wenn man gleich mit dem Vermieter vereinbaren kann, dass später einzelne Mitglieder wechseln können, dass also X auszieht und dafür Y neuer Hauptmieter neben den übrigen wird. Das sollte ausdrücklich im Mietvertrag stehen.

Wechsel von WG-Mitgliedern - im Mietvertrag ist nichts zum Mitgliederwechsel vereinbart

Findet sich im Mietvertrag keine derartige Vereinbarung, dann gibt es unterschiedliche Auffassungen der Gerichte dazu, ob Mieter trotzdem ein Recht haben, auch gegen den Wunsch des Vermieters einen Hauptmieter auszutauschen.

Wohngemeinschaft - Anspruch auf Auswechslung von WG-Mitgliedern?

BGH: Kein Anspruch auf Zustimmung zur Auswechslung von WG-Mitglied

Hinweis


Hier kommt es immer auf die Einzelheiten des Falles an, vor allem was vertraglich vereinbart ist. Auch die spätere Handhabung, wie sich der Vermieter bisher im Fall eines Wechsels verhalten hat, kann eine Rolle spielen.

Aufnahme neuer Hauptmieter in Wohngemeinschaft - keine vertragliche Vereinbarung

Eine Kammer des Landgerichts Berlin hatte einen Fall zu entscheiden, in dem eine Wohnung ursprünglich an sieben Hauptmieter vermietet worden war. Vier der Hauptmieter wohnten nicht mehr in der Wohnung und hatten ihre Zimmer untervermietet.

Die verbliebenen Hauptmieter wollten nun, dass die ausgezogenen Hauptmieter aus dem Mietvertrag ausscheiden sollten und stattdessen die vier Untermieter Hauptmieter werden sollten.

Urteil - kein Anspruch auf Auswechslung der Hauptmieter in einer Wohngemeinschaft

Das LG Berlin entschied mit Urteil vom 18.8.2021 (Az. 64 S 261/20 ), der Vermieter sei nicht verpflichtet, dem Austausch der Hauptmieter zuzustimmen. Aus Gründen der Vertragsfreiheit müsse der Vermieter nicht einverstanden sein, denn der Vermieter bliebe dadurch endgültig an den Mietvertrag als „WG-Mietvertrag“ gebunden.

Statt Auswechslung der Hauptmieter in der Wohngemeinschaft - Untervermietung

Die übrig gebliebenen Hauptmieter könnten nur, so das Landgericht, an ein neues WG-Mitglied untervermieten.

Diese Möglichkeit hat dann der als letzter verbleibende ursprüngliche Hauptmieter natürlich nicht mehr. Um so wichtiger ist es, einen solchen Fall möglichst gleich bei Vertragsschluss mit zu regeln.

Hinweis

Der Bundesgerichtshof hat diese Entscheidung bestätigt, siehe hier.



Redaktion


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