Logo

Wohnung, Haus verkauft - an wen die Miete zahlen?

Ist das Haus oder die Wohnung verkauft, dann bekommen Mieter oft genug keine klaren Informationen, an wen und ab wann die laufende Miete an den neuen Eigentümer zu zahlen ist. 

Verkauf der Wohnung, an wen die Miete zahlen? Berechtigt ist zunächst der bisherige Vermieter

Derjenige Vermieter / Eigentümer, mit dem der Mietvertrag geschlossen wurde, ist nach dem Mietvertrag berechtigt, die laufende Miete zu fordern.

  • Das gleiche gilt, wenn der bisherige Eigentümer / Vermieter einen neuen Vermieter mitteilt,  weil das Haus, die Wohnung verkauft wurde, aber nicht mitteilt, dass die Miete an den neuen Eigentümer zu zahlen ist.
    Bisheriger Vermieter teilt mit - Es gibt einen neuen Eigentümer 
  • Erst wenn der bisherige Eigentümer mitteilt, dass der neue Eigentümer ab dem Datum X die Miete bekommen soll, dann sich Mieter auf der sicheren Seite.

Eigentümerwechsel, Mietzahlung leisten - unklar, an wen die Miete zu zahlen ist

Meldet sich nur der Käufer als neuer Vermieter, dass unt teilt z.B. mit, dass "ab sofort" an ihn die Miete zu zahlen ist, dann können sich Mieter darauf nicht verlassen.
Sicher sind Mieter nur, wenn der bisherige Vermieter bestätigt hat, dass der neue Eigentümer die Miete ab dem Monat X bekommen soll.

Bisheriger Eigentümer soll bestätigen, dass der Käufer die laufende Miete erhalten soll

  • Legen Sie am besten dem bisherigen Vermieter das Schreiben des neuen Vermieters / Käufers vor, bitten Sie um schriftliche Bestätigung, dass das so seine Richtigkeit hat.
  • Bekommen Sie keine Bestätigung, weil Sie z.B. keine Anschrift des Vermieters haben, dann fordern Sie den Verwalter schriftlich auf, die Anschrift des bisherigen Eigentümers herauszugeben, damit dieser dann Ihnen die schriftliche Bestätigung gibt. 
    Wer ist Vermieter der Wohnung, wie feststellen, Auskunft erhalten? 

Neuer Vermieter - keine Klärung möglich, wer die Miete bekommt, Hinterlegung der Miete

Ist keine eindeutige Bestätigung zu bekommen, so muss möglicherweise bis zur Klärung jede Mietzahlung beim Amtsgericht hinterlegt werden: 
Hinterlegung der Miete bei Gericht - Vermieter unklar, nicht bekannt 

  • Keinesfalls sollten Mieter nicht reagieren, nach dem Motto: "Niemand will das Geld, dann bleibt es eben erst mal bei mir."

Das bringt ein hohes Kündigungsrisiko!

Weitere Hinweise: Vermieterwechsel, neuer Eigentümer - an wen die Miete zahlen? 

Hinweis


Nehmen Sie frühzeitig anwaltliche Beratung für einen solchen Fall in Anspruch.



Redaktion


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: