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Wohnungsbrand fahrlässig verursacht - wer zahlt den Schaden?

Verursachen Mieter, oder in diesem Fall ein Besucher, fahrlässig einen Brand in der Wohnung, dann muss sich der Vermieter wegen des Schadens an den Gebäudeversicherer wenden.

Pfanne kurz unbeaufsichtigt gelassen - Brand in der Mietwohnung verursacht

Die Mieter hatten kurzzeitig eine Frau in ihre Wohnung aufgenommen. Diese stellte eine Pfanne mit Fett auf den Herd und schaltete den Herd ein, ging dann kurz aus der Küche.
Das Fett entzündete sich und die gesamte Küche brannte aus, es entstand ein Schaden von über 13.000 Euro.

Strafverfahren gegen die Besucherin der Mieter, die Wohnungsbrand verursacht hat

Gegen die Besucherin wurde ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung eingeleitet, das aber gegen Zahlung einer geringen Geldbuße eingestellt wurde.

Vermieter verlangt Schadenersatz für Brandschaden von den Mietern

Der Vermieter hatte zunächst Schadenersatz von seiner Gebäudeversicherung verlangt und bekommen, die aber dann die Zahlung wegen falscher Angaben des Vermieters zurückforderte. Nun wollte der Vermieter von den Mietern Schadenersatz.

Kein Schadenersatzanspruch für Brandschäden bei einfacher Fahrlässigkeit

Das Amtsgericht München entschied am 17.05.2018 (Az. 412 C 24937/17), dass dies nicht berechtigt ist. 

  • Grobe Fahrlässigkeit habe nicht vorgelegen. 
  • Da die Mieter mit den Betriebskosten auch die Prämie für die Gebäudeversicherung bezahlen, müsse sich der Vermieter an die Gebäudeversicherung halten. Und wenn der Vermieter dort falsche Angaben mache, könne das nicht zu Lasten der Mieter gehen.
Hinweis


Ob einfache oder grobe Fahrlässigkeit angenommen wird, ist immer eine Sache des Einzelfalls. Das kann also auch anders ausgehen.



Redaktion


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