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Wohnungsrückgabe - kein Schadenersatz für normale Abnutzung

Der Vermieter kann nach Rückgabe der Wohnung von Mietern keinen Schadenersatz verlangen wenn Verschlechterungen der Mietwohnung auf eine normale Abnutzung während der Mietzeit zurückgehen.

Wohnungsrückgabe - Vermieter klagt auf Schadenersatz wegen angeblicher Schäden

Am Ende eines Mietvertrages versuchen manche Vermieter trotzdem für normale Abnutzungen Schadenersatzansprüche gegen ihre Mieter durchzusetzen.

    Vor Gericht wurde ein Streit verhandelt, in dem der Vermieter zahlreiche Schäden als vom Mieter verursacht geltend machte und deshalb Schadenersatz forderte.

    Wohnungsrückgabe - Vermieter will Schadenersatz für in der Wohnung vorhandene Schäden

    Die Wohnung wurde unrenoviert an den Vermieter zurückgegeben, da die Renovierungsvereinbarung zu den Schönheitsreparaturen unwirksam war.

    Hinweis


    Es handelte sich um die Klausel, dass die Wohnung bei Auszug "neu tapeziert zu übergeben" sei. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dadurch die Renovierungsverpflichtung insgesamt unwirksam:
    Vertragsklauseln über Renovierungspflicht und Schönheitsreparaturen sind oft unwirksam

    Wegen der nach Ansicht des Vermieters vorhandener Beschädigungen der Wohnung verlangte dieser 22.650,74 € von seinem ehemaligen ausgezogenen Mieter.

    Die Wohnung war um 1970 errichtet und vom Vermieter im Wesentlichen nicht erneuert worden.
    Das Parkett war fast 50 Jahre alt, auch später eingebaute Kunststofffenster schon seit 30 Jahren in der Wohnung.
    Der Mieter hatte 15 Jahre dort gewohnt. Der Mieter wehrte sich gegen die Schadenersatzforderung seines bisherigen Vermieters.

    Feststellung von Schäden in der Wohnung - Mieter soll Schäden verursacht haben

    Die vom Vermieter angegebenen Schäden wurden von einem vom Gericht beauftragten Sachverständigen überprüft, er kam auf einen Aufwand von etwa 10.000 €.

    Vertragsgemäße Nutzung der Wohnung führt zu keinem Schadenersatz für Mieter

    Das Amtsgericht Gießen, Urteil zu Az. 39 C 53/17 vom 11.12.2018 wies die Klage auf Schadenersatz ab. Es kam zu dem Ergebnis, dass dem Vermieter überhaupt kein Schadenersatzanspruch zusteht:

    • Es handle sich insgesamt, auch nach den Feststellungen des Sachverständigen, um eine altersentsprechende Abnutzung aufgrund eines vertragsgemäßen Gebrauchs.
    • Für solche habe der Mieter nach dem Gesetz nicht einzustehen.

    Beispiele für eine normale Abnutzung der Wohnung im Lauf der Mietzeit

    Im Lauf der Jahre ergeben sich durch eine normale vertragsgemäße Nutzung der Wohnung normale Abnutzungen, für die Mieter keinen Schadenersatz leisten müssen. Beispiele und weitere Einzelheiten:

    Abnutzung der Wohnung - Beseitigung durch Vermieter? 



      Redaktion


      Hinweis

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